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1. Geschichte von Mainz und Umgegend - S. 27

1898 - Hannover [u.a.] : Meyer (Gustav Prior)
— 27 — 13. Die jüdische Gemeinde in Mainz. 1. Nach einer, feit Jahrhunderten bei den Juden von Mainz und Worms vererbten Überlieferung haben bereits vor der Geburt Christi jüdische Gemeinden in beiden Städten bestanden. Nach der Anficht der Geschichtsforscher sind diese Überlieferungen vollkommen richtig; denn ohne Zweifel seien schon lange vor der Zerstörung Jerusalems Juden in den alten Rheinstädten ansässig gewesen. Der jüdische Handelsmann folgte zur Anknüpfung von Handelsgeschäften den Erobernngszügen der römischen Legionen. Im Castrum zu Mainz vermittelte er den Verkehr der Soldaten mit der italienischen oder gallischen Heimat. — Unter den christlichen Kaisern des römischen Reiches erhielten die Juden durch mehrere Gesetze eine Ausnahmestellung. Ehen zwischen Christen und Juden wurden verboten und die Juden des Militärdienstes für unwürdig erklärt. Weiter wurden sie von allen öffentlichen Ämtern und Ehrenstellen ausgeschlossen und ihnen die Eidesfähigkeit abgesprochen. Die Gesetzgebung des fränkischen Reiches vollendete das Werk der römischen Kaiser; sogar das Klage-recht wurde den Inden entzogen. Dessenungeachtet gedieh die jüdische Gemeinde zu Mainz, denn Willigis und andere Erzbischöfe waren ihr milde gesinnt. 2. Wie anderwärts, so wohnten auch in unserer Stadt die Juden während des Mittelalters in eigenen Häusern und Straßen. Die alte „Judengasse", jetzt „Synagogenstraße" genannt, erinnert noch daran. Für die in Mainz wohnenden Inden hatte die Stadt vertragsmäßig nach altem feststehenden Satze jährlich 112 Mk. an den Erzbischof zu zahlen. Man nannte diesen Beitrag das „Judengeld". Diese Steuer hatte die Judengemeinde im ganzen an die Stadt zu entrichten. Neu aufgenommene Judenbürger zahlten außerdem die für sie besonders festgesetzten Beträge, die man „Gedingnisse" nannte. Diese und manche andere Beschränkungen wurden allmählich beseitigt; im Jahre 1847 erfolgte auch die Aufhebung des sogenannten „Judenpatents". Das „Jndenpatent" war in Mainz zur Zeit der französischen Herrschaft (1808) eingeführt worden und behielt in den vormals französischen Rheinlanden Gesetzeskraft bis zum Jahre 1847. Nach der Bestimmung desselben mußte jeder Jude, der ein Geschäft abschließen wollte, sich zuerst von dem Verdachte des Wuchers reinigen. Zu diesem Zwecke mußte er sich alljährlich von dem Gemeinderate, dem Konsistorium und der Provinzialbehörde ein Zeugnis erbitten, daß er kein Wucherer sei und daß er kein unerlaubtes Geschäft abgeschlossen habe. — Heute haben die jüdischen Bewohner unserer Stadt gleiches Recht mit den christlichen; ihre Zahl beträgt gegenwärtig etwa. 4000. Die Mainzer Juden teilen sich in zwei Religionsgemeinschaften, in die „alte Richtung" und in die „freiere Richtung"; jede derselben hat einen besonderen Rabbiner und eine besondere Synagoge. Die Synagoge der „alten Richtung" befindet sich in der Flachsmarktstraße, die der „freieren Richtung" in der Synagogenstraße. Beide Gebäude sind im maurischen
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