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1. Geschichte des Mittelalters - S. 14

1884 - Wiesbaden : Kunze
14 nehmeren. Die keilförmige Schlachtordnung („der hauende Eberkopf14) ohne Reserven war die herrschende. Der Kriegsgesang [barditus) hat vielleicht durch ein keltisches Wort, welches schreien bedeutet, dem Volke den Namen gegeben. Die Königsherrschaft tritt bei den verschiedenen Stämmen zu verschiedenen Zeiten auf, meist da erst, wo sich schon gröfsere Gebiete gebildet haben: so Marbods Reich. Anlässe zu dieser Wandlung waren Parteikämpfe im Innern, Verteidigungskriege gegen aufsen, Eroberungen und Niederlassungen in der Fremde. Die Wahl des Königs geschah durch die Gemeinde aus einem bevorzugten Geschlecht (daher Kuning), Erblichkeit. Die Attribute der immerhin beschränkten Königsgewalt waren die Heerführung, die Leitung der Volksversammlung, Verbindung mit dem Priestertum, Vorsitz im Gericht, Ernennung aller Beamten, umfassender Grundbesitz. Das Verhältnis zwischen dem König und seinem Volk war das der Treue und Huld. Erst durch die gröfsere Einheit und Kraft, die das Königtum brachte, ward ein erfolgreicher Angriff deutscher Völker gegen das römische Weltreich möglich. \
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