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1. Leitfaden zur Geschichte des deutschen Volkes - S. 165

1915 - Berlin : Vahlen
Der deutsche Bund. Deutsche Wirren. §§ 228. 229. 165 ränität aufzugeben. Preußen suchte wohl eine Form zu finden, die dem Wunsche des Volkes nach einer zu Schutz und Trutz geeigneten, starken Reichsverfassung entsprach, und die kleinen, schutzbedürstigen Staaten waren auf seiner Seite, aber gegenüber dem Widerstande Österreichs und der Mittelstaaten konnte es nicht durchdringen. Eine Zeitlang schien es, als ob eine Einigung der deutschen Staaten überhaupt nicht zustande kommen würde, und was endlich die Wiener Bundesakte schuf (1815), das war kümmerlich und kläglich genug. An Stelle eines geeinten Reichs bildeten danach die 39 Staaten Deutschlands einen losen Staatenbund, den Deutschen Bund (1815—1866)*). Den Vorsitz führte Österreich. Die 1815—1866. einzelnen Glieder des Bundes waren völlig souverän; nur selbständige Kriegsführung und Schließung von Bündnissen gegen den Bund und seine Glieder sollten versagt sein. Landständische Verfassungen waren für alle Bundesglieder in Aussicht gestellt, aber von gemeinsamem Gericht, von einheitlicher Kriegsleitung oder Vertretung beim Auslande, von gleichem Maß und Gewicht, von gleicher Münze war nicht die Rede. Die einzige Gesamtbehörde des Bundes war der in Frankfurt ct. M. tagende Bundestag. Das Stimmenverhältnis der einzelnen Staaten in ihm entsprach ihrer Macht gar wenig. Im engeren Rat, in dem die meisten Angelegenheiten erledigt wurden, hatten die größeren Staaten je eine, von den kleineren jedesmal mehrere zusammen eine Stimme, im weiteren Rate hatte auch der kleinste Staat wenigstens eine, die größeren mehrere, so Österreich, Preußen und die andern vier Königreiche je vier. Und was schlimmer war, für alle wichtigeren Angelegenheiten, z. B. für jede Verfassungsänderung, war Einstimmigkeit erforderlich: wie durfte man von einer solchen Versammlung je eine gedeihliche Fortentwickelung des Bundes erwarten? Und doch war ohne diese der Bestand des Bundes auf die Dauer unmöglich. Nach außen machtlos, konnte er im Innern den berechtigten Forderungen des Volkes nicht genügen, ja er verbürgte sogar den Frieden unter den Bundesgliedern nur so lange, als sich Preußen Österreichs Führung gefallen ließ. § 229. Deutsche und europäische Wirren. 1815—1830. 1. Zunächst war dies der Fall. Der schlichte und friedfertige König Friedrich Wilhelm Iii., der mit Rußland und Österreich 1815 die Heilige Allianz geschlossen hatte, folgte in seiner äußeren Politik seinen Verbündeten um so williger, als Preußens Kräfte durch die furchtbaren Kämpfe der napoleonischen Zeit völlig erschöpft waren. Die *) Außer Österreich und Preußen, die auch außerdeutsche Gebiete umfaßten und zu den Großstaaten Europas zählten, gehörten zum Deutschen Bunde 4 Königreiche, 1 Kurfürstentum, 7 Großherzogtümer, je 10 Herzog- und Fürstentümer, 1 Landgrafschaft und 4 freie Städte. Drei der Staaten, das Königreich Hannover, das Großherzogtum Luxemburg und das Herzogtum Holstein, waren Nehenländer der ausländischen Kronen England, Holland, Dänemark.
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