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1. Leitfaden für den Unterricht in der Geschichte - S. 146

1873 - Heilbronn : Scheurlen
Gregor, der Sohn eines Landmannes, Namens Bonizo, im Gebiet der toskanischen Stadt Soana, hatte sich vom einfachen Mönch Hildebrand zur höchsten geistlichen Würde emporgeschwungen (1073) und strebte darnach, die Kirche von aller weltlichen Macht unabhängig zu machen und das Papstthum über das Kaiserthum und über jede Fürstenmacht zu erheben. Um dies durchzuführen, mußte er über die gesamte katholische Geistlichkeit wie ein Feldherr gebieten können, sie also jedem weltlichen Einfluß entziehen und eine strenge Zucht gegen unwürdige und widerspenstige Geistliche ausüben. Daher brachte er es, schon ehe er Papst wurde, dahin, daß unter Papst Nikolaus Ii. das Kardi nalkollegium errichtet wurde (1059) mit der Bestimmung, daß die Kardinäle fortan allein das Recht hätten, den Papst zu wählen, und daß dem tapferen Normannenfürsten Robert Guiskard die Herzogswürde in Apulien und Kalabrien und die Anwartschaft auf das noch arabische Sicilien gegeben wurde unter der Bedingung, daß er den Papst als Lehensherrn anerkenne und nötigenfalls beschütze. Gregor verbot die Simonie (Apostelgeschichte 8, 18), d. H. die Verleihung der geistlichen Stellen um Geld, und die Laieninvestitur, d. h. die Verleihung erledigter Bisthümer und Abteien als erledigter Lehen und die Belehnung der Gewählten mit Ring und Stab von Seiten des nichtgeistlichen Lehensherrn (welches Verbot aber-unmöglich durchzuführen war, so lange mit den geistlichen Stellen weltliche Besitzthümer, ja ganze Länderstriche verbunden waren). Auch suchte er das Cölibat, d.h. die Ehelosigkeit aller Geistlichen ohne Ausnahme, der oberen und der niederen, streng durchzuführen, während sie bisher bloß bei den Bischöfen feste Sitte war. Durch diese Maßregeln schuf sich Gregor in der Geistlichkeit nach und nach ein gehorsames und streitbares Heer, aber in der weltlichen Macht wegen der zwei ersten Punkte eine unversöhnliche Feindin. Hiezu kamen noch die Erklärungen Gregors, daß ein Koncilium der Geistlichen nur dann giltig sei, wenn es von dem rechtmäßig gewählten Papst berufen sei; daß aber jedenfalls der Papst über den Koncilien stehe, ihre Aussprüche also der Autorität des Papstes unterworfen seien, und endlich, daß der Papst als Stellvertreter Christi über alle weltlichen Herrscher gesetzt sei, daß sie ihre Reiche von ihm zum Lehen haben, und daß er somit Kaiser, Könige und Fürsten einsetzen und absetzen könne. Als Heinrich dem Verlangen Gregors, die sächsischen Bischöfe freizulassen, nicht entsprach und sich um das Verbot der Simonie und Investitur nicht 1078. kümmerte, so lud ihn Gregor zur Verantwortung nach Rom. Heinrich schrieb auf dies hin ein Koncilium deutscher Bischöfe nach Worms aus und ließ hier Papst Gregor für abgesetzt erklären. Darauf sprach Gregor m emem Koncil zu Rom den Bann über Heinrich aus, entsetzte ihn der Regierung und entband alle seine Vasallen und Unterthanen von dem Eid der Treue. Die Theilnehmer an der Wormser Synode wurden theils gleichfalls in den Bann gethan, theils zur Verantwortung nach Rom geladen. Da erklärten die m Tribur versammelten Fürsten, daß sie einen anderen König wählen werden, wenn Heinrich nicht innerhalb eines Jahres vom Banne losgesprochen ser. Nun entschloß sich dieser, seiner kaiserlichen Würde uneingedenk, zu der Bußfahrt nach Italien, reiste, von seiner treuen, vielgekränkten Gemahlin, Bertha, und wenigen Dienern begleitet, im Januar durch Burgund über den Mont Ceniv und kam unter unsäglichen Gefahren nach der Lombardei. Viele italienischen Fürsten und Bischöfe boten ihm ihre Streitkräfte an, um Gregor zur Aufhebung des Bannes zu zwingen. Aber Heinrich, für seine deutsche Krone be-
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