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1. Leitfaden für den Unterricht in der Geschichte - S. 148

1873 - Heilbronn : Scheurlen
148 Fränkisches Haus: Heinrich V. Lothar von Sachsen. Ingelheim zur Abdankung. Von hier floh der Kaiser nach Lüttich, wo er in dem Herzog Heinrich von Niederlothringen einen Beschützer fand und endlich 1106. seinem Grame erlag. Auch gegen den Leichnam wüthete noch die Kirche. Er durfte, da der Bann noch nicht aufgehoben war, nicht beerdigt werden, mußte auf einer kleinen Insel der Maas unbeerdigt hingestellt, später in eine noch ungeweihte Kapelle zu Speier gebracht werden und wurde erst nach fünf Jahren, nachdem Papst Paschalis den Bann zurückgenommen hatte, in die Kaisergruft zu Speier gesenkt. §. 117. 1106.1125. Heinrich v. Lothar von Sachsen. Waiblinger und Welfen. 1106-1125. Heinrich V., schon zu Lebzeiten Kaiser Heinrichs Iv., seines Vaters, zum Könige gewählt, kam mit seinem Bundesgenossen, Papst Paschalis Ii., bald 1110.in Streit wegen des Jnvestiturrechtes. Er zog daher nach Rom, gerieth vor der Krönung in Streit mit Paschalis und ließ ihn samt den Kardinälen 1111. in der Peterskirche gefangen nehmen. Die aufrührerischen Römer wurden besiegt, Paschalis mußte Heinrich krönen und die Sache in einem für Heinrich günstigen Vergleich beilegen, worauf letzterer nach Deutschland zurückkehrte. Hier erhoben sich die Sachsen unter ihrem Herzog Lothar gegen ihn und 1115.schlugen ihn am Welfesholze. Da auch der Papst seinen Vergleich als erzwungen zurückgenommen hatte und der Bannfluch Über Heinrich ausgesprochen wurde, so sank dessen Ansehen sehr. Aber seine Neffen, Friedrich von Hohenstaufen, Herzog von Schwaben, und dessen Bruder, Konrad, welchen Hemtfch zum Herzog von Ostfranken machte, blieben ihm treu. Er zog 1116. wieder nach Italien, um die großen Güter der verstorbenen Gräfin Mathilde von Toskana, welche dem Papste vermacht worden waren, als deutsche Lehen in Besitz zu nehmen. Der Jnvestiturstreit wurde endlich unter dem Papste 1122.Kalixtus Ii. durch das auf einem Reichstag zu Worms geschlossene Wormser Konkordat dahin beigelegt, daß die Bischöfe und Abte im ganzen deutschen Reiche in Gegenwart des Kaisers oder seiner Abgeordneten gewählt, daß die Gewählten von dem Kaiser mit den weltlichen Rechten und Besitzungen durch den Scepter belehnt werden sollten, daß aber der Kaiser auf die Belehnung mit den geistlichen Rechten durch Ring und Stab zu verzichten habe. Dies war weniger als Heinrich Iv. wollte, aber auch weniger, als 1125. Gregor Vii. Heinrich V. starb wenige Jahre darauf. Er hinterließ keine Söhne, und der falische Mannsstamm erlosch mit ihm. Sein Neffe, der tüchtige und mächtige Friedrich von Hohenstaufen, Herzog von Schwaben, machte sich Hoffnung auf den Kaiserthron. Aber gerade diesen wollte die päpstliche Partei nicht zum Kaiser, aus Furcht, er möchte gegen Papst und Vasallen mit der gleichen Strenge auftreten, wie die falischen 1125-1138.Kaiser, und sie setzte daher die Wahl Lothars, Herzogs von Sachsen, durch. Dieser gerieth dadurch in so große Abhängigkeit von der Geistlichkeit, daß er hinsichtlich der Bestimmungen des Wormser Konkordats neue Zugeständnisse machen mußte und zwei Bischöfe nach Rom schickte, um die Bestätigung seiner Wahl vom Papste einzuholen. Dieselbe Nachgiebigkeit gegen den Papst zeigte 1132. er auch bei dem Streit über die Mathildischen Güter, welche dieser nicht fahren lassen wollte. Der Papst überließ diese Güter gegen einen jährlichen Zins zunächst dem Kaiser und dann dem Herzog von Baiern, aber nur auf Lebensdauer, als Lehen, wodurch der Kaiser ein Lehensmann der Kirche 1136. wurde. Lothars zweiter Römerzug, auf welchem er den Gegenpapst Anaklet
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