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1. Leitfaden für den Unterricht in der Geschichte - S. 283

1873 - Heilbronn : Scheurlen
Wiener Kongreß. Deutscher Bund. Heilige Allianz. 283 areßverhandlungen in Wien zu Ende, und die deutsche Bundesakte wurde an diesem Tage unterschrieben. Man war auf diesem Kongreß in dem 10. Juli 1815. Princip der Legitimität einig, verlangte also die Zurückführung der vertriebenen Fürstenhäuser auf ihre Throne, mußte aber freilich verschiedene andere Veränderungen, welche schon im Reichsdeputationshauptschluß und in anderen Friedensschlüssen sanktionirt worden waren, gutheißen, vor allem die Mediatisirung einzelner kleinen Fürsten u. s. w., die Säkularisirung der geistlichen Güter und die Aufhebung der Reichsstädte bis auf vier. Das Schwierigst^ war natürlich die Ländervertheilung, da gerade die größten Staaten die größten Ansprüche machten. Endlich kam man über folgende Bestimmungen überein: Östreich erhielt: Ostgalizien, Tirol, Salzburg, die illyrischen Provinzen, Dalmatien, das lombardisch-venetiamsche Königreich und die Anwartschaft auf Parma, also alles Verlorene wieder, und für Belgien und Vorderöstreich Venetien und Dalmatien. Preußen erhielt alles Verlorene und Posen, die Hälfte des Königreichs Sachsen, das Großherzogthum Kleve-Berg und die den geistlichen Kurfürsten früher gehörigen Länder am Mittel- und Unterrhein mit den blühendsten Städten. Belgien und Holland wurden zu einem Königreiche der Niederlande unter dem Hause Oranien vereinigt und diesem das zum deutschen Bund gehörige Luxemburg zugetheilt. In Italien bekam Sardinien unter Viktor Emanuel das ganze Gebiet von Savoyen und die Republik Genua; Parma, Piacenza und Guastalla bekam als Herzogthum die Kaiserin Marie Luise, deren Sohn, der Herzog von Reichstadt, 1832 in Schönbrunn starbtz Lukka bekam ein spanischer Prinz, Modena und Toskana östreichische Erzherzoge; der Kir chenstaat und Neapel erhielten wieder ihre alten Herren, ebenso Spanien und Portugal; Schweden erhielt Norwegen, Rußland Finnland und Bessarabien, die Schweiz Wallis, Genf und Neuenburg (letzteres unter Preußens Oberhoheit), wonach sie aus 22 Kantonen bestand, und Anerkennung ihrer beständigen Neutralität und republikanischen Föderativverfassung; England bekam die jonischen Inseln. Die deutschen Mächte, deren es damals 39 souveräne Staaten waren, vereinigten steh, da das Kaiserthum wegen der Souveränetät der einzelnen Fürsten und der Rivalität zwischen Preußen und Östreich nicht mehr möglich war, zu einem Staatenbund, der die Erhaltung der äußeren und inneren Sicherheit Deutschlands und die Unverletzlichkeit der einzelnen Bundesstaaten zum Zwecke hatte, und dessen Angelegenheiten durch die Versammlung der Bundestagsgesandten unter Östreichs Vorsitz zu Frankfurt am Main gemeinschaftlich berathen und geleitet wurden. Der deutsche Lund und das neue deutsche Reich. §. 108. Verfassungen in Deutschland. Karlsbader Beschlüsse. 1819. Bald nach dem zweiten Pariser Frieden erfolgte die Gründung der heiligen Allianz durch Kaiser Alexander von Rußland, Kaiser Franz von26.Sept.l818. Östreich und König Friedrich Wilhelm Iii. von Preußen, mit der ausgesprochenen Absicht, daß die Alliirten „von nun an nur die christliche Religion zu ihrer Richtschnur nehmen" wollten. Mit Ausnahme des Königs von England, des Papstes und des Sultans traten im folgenden Jahre alle europäischen
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