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1. Leitfaden für den Unterricht in der Geschichte - S. 293

1873 - Heilbronn : Scheurlen
Friedrich Wilhelm Iv. Zollverein. Schweiz. 293 §. 186. König Friedrich Wilhelm Iv. von Preußen. Zollverein. 1840. Nach den auf die Juli-Revolution folgenden Bewegungen in Deutschland zeigten sich da und dort unangenehme Rückschritte. Am meisten wurde Hannover davon betroffen. Dieser Staat war seit 1714 durch Personalunion mit England verbunden, ein Verhältniß, das sich mit dem Tode des englischen Königs Wilhelm Iv. löste. Da in Hannover das salische Gesetz galt, in England nicht, so folgte auf Wilhelm hier feine Nichte Viktoria, dort ^ sein Bruder Ernst August, Herzog von Kumberland. Dieser hob die Verfassung 1837. von 1833 auf und legte einen andern Entwurf vor, worüber man sich erst 1840 verständigte. Gegen die Aufhebung der Verfassung protestirten sieben Professoren von Göttingen und leisteten keinen Huldigungseid. Sie wurden ihrer Stellen entsetzt, jedoch bald von anderen deutschen Fürsten wieder angestellt. In der Handelspolitik gierig Preußen muthig vorwärts. Nachdem zwischen Württemberg und Baiern und fast gleichzeitig zwischen Preußen und Hessen-Darm stadt ein Zollverein zu Stande gekommen war, faßte Preußen den Ge- 1823. danken, biesen Verein über ganz Deutschland auszubehnen, schloß mit Kurhessen, Baiern, Württemberg, Sachsen, Thüringen, Nassau, Baden und Frankfurt Verträge und erweiterte so den Zollverein zu einer Staatengruppe von 27 Mil-1831-1836. lionen Menschen. Diese Zollvereinsstaaten nahmen in inbustrieller und merkantiler Beziehung, begünstigt durch ein immer mehr sich ausbreitenbes Eisenbahn-Netz, einen sehr erfreulichen Aufschwung. Auch in anbeten Gebieten schien ein lebendigerer Geist in Preußen sich regen zu wollen. Die Thronbesteigung Friedrich Wilhelms Iv. erweckte große Hoffnungen. Der mehrjährige Streit 1840. der Regierung mit den Erzbischöfen von Köln und von Posen wegen der gemischten Ehen wurde von ihm beigelegt und die Bischöfe aus ihrer Haft entlassen. Aber auf die Ausstellung des heiligen Rocks in Trier folgte die Gründung der beutsch-katholischen Kirche in Breslau durch Johannes Ronge. Im 1844. Religiösen, wie im Politischen nahm man möglichst viele Freiheit in Anspruch. Doch wollte der König bei aller Liberalität den Rechten der Krone nichts vergeben. Er berief die ständischen Ausschüsse nach Berlin und versammelte dort 1842. den „Vereinigten Landtag". Daburch wurde der Wunsch nach einer Reprä- 1847. sentativ - Verfassung aufs neue rege. Der König wies ihn aber zurück und ließ es bei den vereinigten ständischen Ausschüssen bewenden. §. 187. Die Schweiz und der Sonderbund. 1847. Nach Beendigung der politischen Kämpfe traten in der Schweiz, freilich ln engem Zusammenhang mit jenen, die religiösen in den Vordergrund. Die Aufhebung der Klöster in Aargau erzeugte große Aufregung unter einigen katho-1841. lischen Kantonen. Man antwortete mit Berufung der Jesuiten nach Luzern, Freiburg und Schwyz. Die liberalen Kantone wollten das Jesuiten-Regiment stürzen. Freischarenzüge wurden nach Luzern veranstaltet, hatten aber schlechten 1845. Erfolg. Die Luzerner Regierung verlangte Bestrafung der Freischärler und Wiederherstellung der Aargauer Klöster und stiftete, als dies abgeschlagen wurde, mit Schwyz, Uri, Unterwalden, Zug, Freiburg und Wallis den „Sonder-Lund". Darauf beschloß die Mehrheit der liberalen Kantone aus der Tag- 1847.
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