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1. Deutsche Geschichte für Schule und Haus - S. 179

1898 - Hannover [u.a.] : Carl Meyer (Gustav Prior)
— 179 — Verfassung gegeben. Danach gilt die Post für das gesamte Gebiet des Deutschen Reichs als einheitliche Verkehrsanstalt und wird als solche verwaltet. Nur für Bayern und Württemberg gelten Ausnahmebestimmungen. Die Rechte und Pflichten der Post und ihrer Beamten sind durch besondere Gesetze und Verordnungen geregelt. Für Briese, Postkarten, Postanweisungen, Postaufträge, Drucksachen, Zeitungen und Pakete sind besondere Portotarife festgesetzt. Den Personenverkehr hat meist die Eisenbahn übernommen; wo eine solche jedoch nicht vorhanden ist, da werden auch heute noch Personen regelmäßig durch die Post befördert. Zur Beschleunigung ihres Verkehrs bedient sich die Post der Eisenbahnen. Im Jahre 1876 wurde auch die Reichs-telegraphenverwaltung mit der Reichspostverwaltung vereinigt. Die oberste Behörde für beide Verwaltungen ist das Staatssekretariat des Reichspostamts in Berlin. Das gesamte Reich ist in große Postgebiete oder Oberpostdirektionen eingeteilt; die Oberpostdirektoren stehen dem Post- und Telegraphendienste ihres Bezirks vor. Alle Städte und großem Dörfer haben ihre Postanstalt. Die Ortspostanstalten zerfallen in Postämter erster, zweiter und dritter Klasse und in Postagenturen; außerdem sind in kleinern und abgelegenen Orten noch Posthilssstellen errichtet. Brieskasten bieten überall bequeme Gelegenheit, der Post Briese n. dgl. zur Beförderung zu übergeben. Die Beförderung der Postsachen auf der Eisenbahn besorgen die Bahnpostämter. Im Falle eines Krieges werden Feldpostanstalten eingerichtet. Das Telegraphennetz ist von Jahr zu Jahr vervollkommnet, und die Telephonverbindungen sind überall vermehrt; selbst zwischen weitentfernten Orten bestehen jetzt solche. Mit dem zunehmenden Verkehre ist auch die Zahl der Post- und Telegraphenbeamten immer mehr gestiegen, und heute giebt es keinen Ort im Deutschen Reiche, der nicht täglich mindestens einmal durch den Postboten mit dem großen Weltverkehre in Verbindung gebracht würde. 3. Wie im Innern, so förderte Generalpostmeister Stephan auch das Postwesen nach außen. Die Postdampfer des Reiches verbinden unser Vaterland regelmäßig mit den fremden Erdteilen und tragen nicht wenig zur Hebung des deutschen Handels bei. Das größte Verdienst hat sich Stephan durch die Gründung des Weltpostvereins erworben; derselbe trat 1875 ins Leben und umfaßt jetzt die meisten Staaten der Erde. Innerhalb der Länder des Weltpostvereins werden alle Postsachen gegen ein einheitliches Vereinsporto befördert. Dem Weltpostverein ist es zu danken, daß der Verkehr unter den Völkern der Erde täglich zunimmt. 137. Unsere Gerichte. 1. Nach der gegenwärtig geltenden Gerichtsverfassung wird die richterliche Gewalt im Deutschen Reiche durch unabhängige, nur dem Gesetze unterworfene Gerichte ausgeübt. Die Fähigkeit zum Richter- 12*
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