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1. Hilfsbuch für den Geschichtsunterricht in Präparandenanstalten - S. 172

1896 - Breslau : Hirt
172 Das Mittelalter. er ist derselbe, welcher als deutscher Kaiser 1521 den Reichstag zu Worms abhielt. Sein Bruder Ferdinand wurde durch Heirat König von Ungarn und Böhmen und folgte seinem Bruder als deutscher Kaiser. 26. Mittelalterliche Zustände. 1) Das Httllerlum. a. Die Erziehung des Ritters. Die Ritter wohnten auf ihrer Burg, die entweder auf steiler Bergeshöhe (Fig. 43), oder, von Sumpf, Wall und Graben umgeben, in der Ebene lag. Sie bildeten im Mittelalter die Hauptstärke eines Heeres; denn sie waren den Fußgängern nicht nur durch bessere Rüstung überlegen, sondern auch dadurch, daß sie für den Kriegsdienst erzogen wurden. Schon mit dem siebenten Jahre ward der Knabe von adeliger Herkunft in das Schloß eines anderen Ritters gebracht, um hier als Edelknabe mit anderen Altersgenossen im Dienste seines Herrn und in ehrfurchtsvollem Umgange mit Edelfrauen die ersten Anfänge der Rittersitte zu lernen. Er wartete bei der Tafel auf, säuberte seinem Herrn die Waffen und übte sich im Reiten, Fechten und Schießen; so härtete er seinen Körper ab und lernte Gehorsam und Zucht. Mit dem vollendeten vierzehnten Jahre ward er durch Umgürtung mit einem vom Priester geweihten Schwerte wehrhaft. Er hieß jetzt Knappe oder Junker (Jungherr) und lernte die Waffenkunst in strengen Übungen. Er legte seinem Herrn die Waffen an und begleitete ihn zu jeder Zeit, zu der Lust der Jagd, der Feste und Waffenspiele, sowie in die ernste Schlacht. Treue, Anhänglichkeit und Sorge sür seinen Herrn war seine höchste Pflicht; ihn in der Schlacht mit Schild und Schwert zu decken, ihm das Leben zu retten ober das eigene für ihn hinzugeben, war der höchste Ruhm, bett ein Knappe sich erwerben konnte; Treue war seine höchste Tugenb. Hatte ein Knappe das 21. Lebensjahr erreicht, so konnte er in bett Ritterstanb ausgenommen, zum Ritter geschlagen werben. b. Die Turniere. Zur Erhaltung des ritterlichen Sinnes bienten vor allem bte Turniere, das Hauptvergnügen für den Ritter, das ihm zugleich Gelegenheit gab, feine tost und Gewanbtheit öffentlich zu zeigen und Ruhm und Beifall zu ernten. (Fig. 44 u. 60.) Die Kämpfer mußten abelig und von unbescholtenen Sitten sein. Daher waren Turnier-richter eingesetzt, welche die Turnierfähigkeit der Ritter zu prüfen hatten. Der Turnierplatz war mit Sand bestreut und mit doppelten Schranken umgeben, hinter betten das Volk staub. Für die Fürsten, Ebelfrauen und für anbere vornehme Personen waren prachtvolle Sitze hergerichtet. Unter rauschenber Musik ritten die Kämpfer auf ihren schnaubenden Rossen in strahlender Rüstung paarweise in die Schranken. Ein Herold
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