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1. Deutsche Geschichte für Schule und Haus nach den Forderungen der Gegenwart für das Königreich Bayern - S. 6

1899 - Hannover : Carl Meyer (Gustav Prior)
6 I. Die Zeit des Heidentums. gelehrte Richter gab es nicht; es wurde nach Gewohnheit und Herkommen geurteilt. 2. Der Angeklagte konnte sich von der Beschuldigung durch einen Eid reinigen; dabei mußten ihn seine Verwandten, Nachbarn oder Genoffen als Eideshelfer unterstützen, indem sie gleichfalls mit einem Eide seine Unschuld beteuerten. Bei todeswürdigen Verbrechen wandte das Gericht auch das Gottesurteil als Beweismittel an; dann mußten Kläger und Beklagter losen oder miteinander kämpfen; wer siegte oder ein Glückslos zog, hatte damit seine Unschuld erwiesen und war frei. 3. Verbrecher, Heerflüchtige, Unfreie und Kriegsgefangene erlitten den Opfertod. Landesverräter und Diebe wurden gehängt, Feige und Wollüstlinge in Sumpf und Moor geworfen, Spione und Zauberer mit Feuer verbrannt, und Mördern wurde der Rücken gebrochen. Ein Totschläger konnte sich jedoch von der Todesstrafe lösen, wenn er an die Verwandten des Erschlagenen als Entschädigung das Wergeld, d. H. Manngeld zahlte und diese bereit waren, dasselbe anzunehmen. Das Wergeld richtete sich nach dem Stande des Getöteten. Neben den Strafen an Leib und Leben gab es Ehrenstrafen; sie bestanden im Kürzen des Gewandes oder des Haares. Wer dauernd das Recht beugte, dem wurde gewöhnlich von der Gemeinde das Haus angezündet. Gefängnisse und Freiheitsstrafen gab es noch nicht, doch konnte ein Verbrecher geächtet werden, d. h. er wurde aus der Genossenschaft gestoßen und mußte im Waldesdickicht als friedloser Waldgänger sein Leben fristen. 4. Wer vor Gericht nicht klagen wollte, konnte zur Vergeltung eines Frevels auch den Weg der offenen Fehde einschlagen; denn sie war ein erlaubtes Vergeltungsrecht des Verletzten. Die Verwandten eines Erschlagenen wählten gewöhnlich die Fehde; sie übten Blutrache. 6* Altdeutscher Gottesdienst. 1. Unsere Vorfahren dachten sich Naturerscheinungen als persönliche Wesen und erwiesen ihnen göttliche Verehrung. Groß war die Zahl ihrer Götter. Die vornehmsten darunter waren Ziu, Wodan, Donar, Freia und Ostara. — Wodan galt als Vater der Götter. Ihn dachten sie sich als einen großen, schönen Mann mit wallendem Barte und nur einem Auge, dem das andere aus dem Meeresspiegel entgegenstrahlte. Um seine Schultern trug er einen weiten, blauen Mantel mit goldenen Sternen. Auf den Schultern saßen zwei Raben, die ihm alle Geheimnisse, die sie beobachtet, ins Ohr rannten. Ein breiter Wolkenhut beschattete seine Stirn. Auf Sturmesflügeln trug ihn sein windschnelles, weißes Roß durch die Luft dahin. Er verlieh den tapfersten Helden den Sieg und ließ sie, wenn sie in der Schlacht gefallen, durch seine Töchter, die Walküren, nach Walhalla bringen. Dort wurden die Helden mit Lied und Gesang empfangen. Mit
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