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1. Kaisers Bilder und Lebensbeschreibungen aus der Weltgeschichte - S. 240

1906 - Hannover-List [u.a.] : Carl Meyer (Gustav Prior)
240 101. Die Zeit Friedrich Wilhelms Iv. (1840-1861). hieß es. Im Mai des Jahres 1848 trat in der Paulskirche zu Frankfurt ein deutsches Parlament zusammen, um die Verfassung für das neu zu gründende Reich zu beraten. Dieses Reichsparlament bestand aus fast 600 vom Volke frei gewählten Abgeordneten aus allen Gauen Deutschlands. Unter ihnen waren viele kluge und wackere, für die Macht und Größe Deutschlands begeisterte Männer. Eine der ersten Maßnahmen des Parlaments war die Wahl eines vorläufigen Reichsverwesers; man nahm hierzu den beim Volke beliebten Erzherzog Johann von Österreich. Zunächst wurde dann der Bundestag aufgelöst. Darauf begannen die Beratungen über die Reichsverfassung; den ganzen Winter hindurch dauerten sie, und im März 1849 fand die Abstimmung über das künftige Oberhaupt statt. Mit der geringen Mehrheit von 4 Stimmen wurde das erbliche Kaisertum beschlossen, und dann wählte die Versammlung Friedrich Wilhelm Iv. zum deutschen Kaiser. Eine Abordnung begab sich nach Berlin, um den König um Annahme der Wahl zu bitten. Aber dieser lehnte am 3. April die Kaiserkrone ab; er wollte nur mit Zustimmung der Fürsten und Freien Städte an die Spitze Deutschlands treten. Welche Enttäuschung! Der Versuch, Deutschland zu einigen, war gescheitert. Allmählich löste sich das Parlament auf. Der letzte Rest verlegte schließlich seine Sitzungen nach Stuttgart, wo es erst mit militärischer Gewalt auseinander getrieben werden mußte. 6. Aufstände. Bundestag. Das Scheitern der monarchischen Verfassung brachte die republikanische Partei in die Höhe; in Sachsen, in der Pfalz und in Baden erregte sie Aufstände, die mit Hilfe preußischer Truppen niedergeschlagen werden mußten. Ohne Erfolg aber blieb Preußens Bemühen, eine Einigung unter den deutschen Fürsten herbeizuführen. Die leitende Stellung konnte es in Deutschland noch nicht gewinnen; in diese rückte vielmehr Österreich wieder ein, und der alte Bundestag, der schon tot war, lebte noch einmal auf (1850). 4. Preußens Erwerbungen. Unter der Regierung Friedrich Wilhelms Iv. hat Preußen einige friedliche Erwerbungen gemacht. Infolge der deutschen Einheitsbestrebungen überließen die Fürsten von Hohenzollern ihr Land an Preußen; im Jahre 1850 wurden die beiden Fürstentümer Hohenzollern-Hechingen und Hohenzollern-Sigmaringen als „hohenzollernsche Lande" dem preußischen Staate einverleibt. Damals befahl Friedrich Wilhelm auch den Wiederaufbau der Zollernburg. — Diesem Landgewinn steht ein Verlust gegenüber. Der König verzichtete auf das schweizerische Fürstentum Neuenburg (Neuschatel), das einst Friedrich l. erworben hatte, das aber schon seit 1814 zur schweizer Eidgenossenschaft gehörte und in dem der preußische König nur persönliche Hoheitsrechte gehabt hatte. — Dagegen erwarb Preußen noch einen Besitz an der Nordsee. Von Oldenburg kaufte es 1853 am Jahdebusen ein Stück Land, um dort einen Kriegshafen anzulegen; hier ist später die Stadt Wilhelmshaven entstanden. 5. Friedrich Wilhelms It. Ende. Im Jahre 1857 wurde der König von einem schweren Gehirnleiden befallen, worauf sein Bruder Wilhelm unter dem Titel „Prinz-Regent von Preußen" die Regierung
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