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1. Altertum und Mittelalter - S. 220

1894 - Halle a.S. : H. Peter
— 220 — Laieninvestitur. d. i. der Besetzung geistlicher Stellen durch die Landesfürsten vermittelst der Belehnung mit Ring und Stab, eine Verordnung, welche nicht weniger tief in das kirchliche, am tiefsten aber in das staatliche Leben eingriff und eine wuchernde Saat der Zwietracht und Parteiung im christlichen Europa ausstreute. Denn nicht um Verleihung kirchlicher Ämter und Würden allein handelte es sich dabei, sondern zugleich um Übertragung weltlicher Güter und Befugnisse, welche schon längst mit jenen verbunden waren, und die doch offenbar einzig der Staat zu vergeben hatte. Ohne das Recht aber, die Bischöfe und Äbte in ihre oft ganze Grafschaften und Fürstentürmer umfassenden Reichslehen einzusetzen und sie dadurch zum Dienst und zur Treue gegen die Krone zu verpflichten, war die Gewalt des Königs in den geistlichen Gebieten gleich Null, war das Ansehen des Reichsoberhaupts nach innen wie nach außen zum guten Teil vernichtet. Doch Gregor wollte das eben, er wollte ja die Kirche nicht nur reinigen, sie nicht nur frei und unabhängig machen, er wollte ihr auch den geschwächten und in seinen Grundfesten erschütterten Staat unterordnen und den päpstlichen Stuhl über die Throne der Kaiser und Könige stellen. Unumwunden erklärte er, daß alle zeitliche Gewalt und Herrschaft nur ein Ausfluß der dem Apostel Petrus und seinen Nachfolgern verliehenen göttlichen Machtfülle fei, daß somit die weltlichen Herren zu dem Vater der Christenheit in Lehnsverband ständen. Der Papst, sagte er, ist als Stellvertreter Gottes der Herr der Welt und das Oberhaupt aller Völker; er ist die Sonne und der Kaiser der Mond, und wie der Mond sein Licht von der Sonne empfängt, so haben Kaiser und Könige ihre Krone vom Papste zu empfangen, und in seinem Belieben steht es, sie ein- und abzusetzen. Heinrich Iv hatte die neue Ordnung der Papstwahl stillschweigend anerkannt, wegen geübter Simonie sich sogar reumütig entschuldigt, um das Jnvestiturgesetz sich aber nicht im geringsten gekümmert und Bistümer und Abteien nach wie vor nach Gefallen verliehen. Gregor machte ihm anfangs deshalb nur schonende Vorhaltungen; als indes der König nicht darauf achtete und gleichzeitig die Sachsen den heiligen Vater mit Bitten um Beistand bestürmten, drohte dieser dem deutschen Herrscher mit dem Banne, sofern er nicht baldigst deutliche Beweise der Sinnesänderung geben würde. Heinrich ergrimmte ob solch unerhörter Anmaßung, berief die Bischöfe des Reichs 1076 zu einem Nationalconcil nach Worms und ließ hier die förmliche Absetzung des Papstes aussprechen, weil berselbe den apostolischen Stuhl wiberrechtlich bestiegen, zu eigenmächtigen
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