Anfrage in Hauptansicht öffnen

Dokumente für Auswahl

Sortiert nach: Relevanz zur Anfrage

1. Altertum und Mittelalter - S. 313

1894 - Halle a.S. : H. Peter
— 313 — die Giebel zu setzen. Schulden halber konnten ihnen weder Waffen noch Rosse genommen werden, und gerieten sie in Gefangenschaft, so hatten sie Ansprnch ans ritterliche Haft, welche jedes Anlegen von Fefseln ausschloß. Von Zöllen und Abgaben waren sie völlig frei, während sie selbst zur Aufbringung der Kosten für die Erziehung ihrer Söhne, für die Ausstattung ihrer Töchter, für Heerfahrten und sonstige Unternehmungen von den Insassen ihrer Güter die sogenannte Rittersteuer erheben durften. Sie hatten Zutritt zu den höchsten obrigkeitlichen Stellen und an den Höfen und Tafeln der Fürsten den Vorrang sogar vor Prinzen, sofern diese noch nicht Ritter waren; und wo es nur ein Turnier gab, da standen ihnen die Schranken offen und mit denselben der Weg zu Ruhm und köstlichen Preisen. Ihr schönstes Vorrecht aber war wohl, daß sie die ihnen übertragene Würde wieder anderen verleihen konnten, und daß keiner zu gering galt, nm nicht selbst Königen den Ritterschlag zu erteilen. Zur Erhaltung und Belebung des ritterlichen Sinnes, der kriegerischen Kraft, des männlichen Mutes dienten die Turniere, welche den Glanzpunkt der an den Höfen der Fürsten gefeierten Feste bildeten. Nur Ritterbürtige wurden zugelassen, und damit kein Unberechtigter sich eindränge, führte man die Wappen als symbolische Andeutungen der Namen und Geschlechter ein. Jeder Teilnehmer mußte sich überdies zuvor bei den Turniervögten melden, welche seine adelige Abstammung und seine Zulässigkeit zu dem ritterlichen Werk einer eingehenden Prüfung unterzogen. Ein Herold rief die erschienenen Kämpfer paarweise in die Schranken, und auf ein gegebenes Zeichen rannten die beiden Gegner mit eingelegter Lanze wider einander, um sich womöglich aus dem Sattel zu heben. Zuweilen pflegte man sich wohl auch scharenweise im friedlichen Streite zu messen, und zum Schluß hielten die Knappen gewöhnlich noch ein sogenanntes Gesellenstechen. Diejenigen Ritter, welche sich nach dem Ausspruch der Kampfrichter am meisten ausgezeichnet hatten, empfingen aus den Händen der schönsten und vornehmsten Damen einen Dank oder Preis, und ihr Sieg galt eben so viel wie ein Sieg auf dem Schlachtfelde. Ganz fröhlich und unblutig liefen übrigens die Turniere nicht immer ab, im Gegenteil mußte mancher mit zerbrochenen Rippen weggetragen werden, mancher wurde auch tätlich verwundet oder büßte sogar ans der Stelle sein Leben ein. So kamen ans einem Turniere zu Magdeburg im Jabre 1175 sechzehn Ritter, aus einem Turniere zu Neuß im Jahre 1256 sechsunddreißig Ritter und auf einem Turniere zu Darmstadt im Jahre 1403 sechsundzwanzig Ritter
   bis 1 von 1
1 Seiten  
CSV-Datei Exportieren: von 1 Ergebnissen - Start bei:
Normalisierte Texte aller aktuellen Treffer