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1. Neuzeit - S. 302

1894 - Halle a.S. : H. Peter
— 302 — burgfest, das die von Jenaer Studenten gegründete, für Deutschlands Einheit und Freiheit begeisterte Burschenschaft am 31. Oktober 1817 zur Feier des dreihundertjährigen Refor-mations-Jubiläums und des Jahrestags der Leipziger Schlacht veranstaltete und zur Verbrennung einer Anzahl rückschrittlicher Schriften benutzte. Friedrich Wilhelm sah darin den Ausdruck einer bedenklichen Bewegung, und als im März 1819 der Burschenschafter Karlsand, ein unklarer Schwärmer, den russischen Staatsrat Kotz ebne, den man für einen Feind und Verräter der deutschen Sache hielt, zu Mannheim ermordete, ließ sich 6er König von dem leitenden österreichischen Minister Metternich völlig für eine allgemeine Demagogenverfolgung gewinnen. Nachdem man sich bereits im Sommer 1818 auf dem Monarchenkongreß zu Aachen über die Notwendigkeit der Bekämpfung revolutionärer Bestrebungen geeinigt, beriet man auf dem von Metternich beherrschten Ministerkongreß zu Karlsbad im August 1819 die zu ergreifenden speziellen Maßregeln und faßte eine Reihe von Beschlüssen, welche bald nachher die Annahme des Frankfurter Bundestags fanden und ihre Ergänzung und grundrechtliche Festlegung durch die im Juli 1820 unterzeichnete Wiener Schlußakte erhielten. Die Zusicherung ständischer Verfassungen für die deutschen Staaten wurde so gut wie zurückgenommen, eine Untersuchungskommission für demagogische Umtriebe in Mainz niedergesetzt, ein strenges Verbot der Turnvereine und der Burschenschaften erlassen, eine genaue Überwachung der Universitätslehrer und Studenten angeordnet, mancher sonst wackere, aber verdächtige Patriot, tote Ludwig Jahn und Ernst Moritz Arndt, dem Gefängnis überliefert und jedwede Äußerung einer freieren Gesinnung zum Hochverrat gestempelt. Sein Versprechen vom 22. Mai 1815 wollte indes Friedrich Wilhelm trotzdem nach Möglichkeit einlösen, und so genehmigte er ein am 5. Juni 1823 erschei-1823 nendes Gesetz, welches in Preußen wenigstens die Provinzialst ände einführte. Demgemäß trat nun in jeder Provinz alle drei Jahre als Landtag eine Vertretungskörperschast zusammen, die zur Hälfte von den Rittergutsbesitzern und zur Hälfte von den Bürgern und Bauern, lediglich aber aus der Klasse der Grundbesitzer gewählt wurde und bezüglich der wichtigeren heimischen Angelegenheiten ihr Gutachten abzugeben hatte. Hardenberg erlebte diese Verwirklichung eines Teiles seiner Bestrebungen nicht mehr, er war bereits am 26. November 1822 gestorben. Einen rascheren und glücklicheren Fortgang nahmen die Bemühungen des Königs und seiner Minister um Herstellung einer streng geregelten, zweckmäßig eingerichteten Verwaltung.
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