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1. Teil 2 - S. 44

1911 - Leipzig : Dürr
— 44 — Bürgern der rheinischen Städte, vorab in Worms, und dann auch bei einigen Bischöfen. Trotzdem mußte der König (1074) den Sachsen Straflosigkeit und die Schleifung der königlichen Burgen zugestehen. Doch die erbitterten Bauern zerstörten nicht bloß die Burgen, sondern schändeten auch die Kirche und die Gräber auf der Harzburg. Dadurch hatten die Sachsen ihre Sache verdorben, und nun stellte sich der größte Teil der deutschen Fürsten auf Heinrichs Seite und sagte ihm zu einem Feldzug gegen die Sachsen Hilfe zu. Mit einem großen Reichsheere traf er dann an der Unstrut in der Nähe von Langensalza auf Otto von Nordheim, über den er einen glänzenden Sieg errang. Bald darauf unterwarfen sich die Sachsen; zahlreiche Güter wurden eingezogen, die königlichen Burgen wieder aufgebaut und die eingezogenen sächsischen Lehen mit schwäbischen und rheinischen Dienstmannen des Königs besetzt. Heinrich stand auf der Höhe seiner Macht. Da trat gegen ihn der Papst Gregor als neuer Gegner auf, dessen Macht er nicht gewachsen war. § 35. Heinrich Iv. und ^aplt Gregor Vii. 1. Gregor Vii. Sein eigentlicher Name war Hildebrand. Er stammte aus einer Bauernfamilie in Toskanien. Ein Oheim Hildebrands war Abt eines Klosters in Rom; zu demselben wurde der Knabe gegeben. Als er erwachsen war, kam er in das strenge Kloster Cluny in Frankreich. Wegen seiner außerordentlichen Begabung wurde er nach Rom berufen und war Ratgeber mehrerer Päpste. Fünf Päpsten hatte er treu gedient, da wurde er selbst zu der höchsten geistlichen Würde in der Christenheit erhoben und 1073 zum Papst gewählt. Er legte nun nach altem Brauch seinen Familiennamen ab und nannte sich Gregor Vii. Schon vorher, ehe er den päpstlichen Stuhl bestiegen hatte, war auf einer großen Kirchenver-sammlung bestimmt worden, daß der Papst fortan nur von einer Anzahl hoher Geistlichen, den Kardinälen, zu wählen sei, während er früher durch das römische Volk und den Adel gewählt und vom Kaiser bestätigt wurde. Durch diese Neuerung wurde die Papstwahl unabhängig vom Kaiser. 2. Die Reformbestrebungen Gregors Vii. Um die Kirche von jeder weltlichen Gewalt unabhängig zu machen, verbot Gregor als Papst die Einsetzung der Bischöfe durch den Kaiser (Investitur), er wollte sie selbst weihen und einsetzen. Auch erneuerte er ein früheres Verbot, nach welchem die Geistlichen nicht heiraten durften (Zölibat). 3. Husbrud) des Kampfes zwischen der weltlichen und geistlichen Macht. Diese Bestimmungen des Papstes berührten den Kaiser ernstlich; die Wahl und Einsetzung der Bischöfe war für ihn von der höchsten Wichtigkeit. Denn sie hatten nicht nur ein geistliches Amt, sondern verwalteten als Landesherren wohl die Hälfte aller deutschen Länder. Auf die Hilfe der Bischöfe hatte sich der Kaiser stets am meisten gestützt, und er hatte immer danach getrachtet, ihm ergebene und treue Männer mit den
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