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1. Teil 1 - S. 63

1886 - Hannover : Helwing
Die Religion der Griechen. 63 und Menschen waltete das unerbittliche Schicksal. Selbst Zeus nabm bei wichtigen Entscheidungen die Wagschalen, aus denen die Lose oer Menschen gewogen wurden, zur Hand, um den Willen dieser höchsten Gewalt zu erfahren. Die Seelen der Gestorbenen kamen nach der Meinung der Griechen in das Reich des Habes (Pluto), das man sich meistens als Unterwelt, also in der Erbe, bachte. Den Eingang in bies „Reich der Schatten" verlegte man an düstere Orte, z. B. an das Borgebirge Tänarum. Den Eingang bewachte der furchtbare Cerberus, ein ungeheuer mit drei Köpfen und einem Schlangenschwanze. Jeder konnte durch das weitgeöffnete Thor ungehindert eintreten; wer aber auf die Oberwelt zurückkehren wollte, dem wies das Untier seine grimmigen Zähne. Mehrere Ströme schloffen die Unterwelt ringsum ein: Styx, Acheron, Koitus, der Fluß der Wehklagen,'und Lethe, der die Seelen alles Irdische vergessen ließ. Charon war der von den Göttern eingesetzte Fährmann, der die Seelen der Abgeschiebenen, welchen eine Bestattung zu teil geworben war, gegen Entrichtung eines Fährgeldes über bic Ströme der Unterwelt fuhr; die Schatten der übrigen mußten ruhelos am User umherirren. Die übergesetzten Seelen würden vor den Thron des Habes geführt und empfingen hier ihr Urteil über ihr Leben auf der Oberwelt. Der Aufenthalt der Seligen war das El'isium, derjenige der Verdammten der Tartarus. Wer aus Erden große Verbrechen begangen hatte, mußte im Tartarus dafür schwer büßen; aber auch die Seligen führten nur ein schattenhaftes Scheinleben. Aus der Meinung, daß die Seelen der Nichtbestatteten vergeblich auf Einlaß in die eliseischen Gefilde warten müßten, erklärt sich die Sorgfalt, welche die Griechen auf die Bestattung.der Toten verwandten. Die Leiche des in der Fremde Verstorbenen wurde in der Heimat bestattet: war dies aber nicht möglich, so errichtete man ihm doch daheim eine leere Ruhestätte. Nach der Schlacht ruhten die Waffen so lange, bis auf beiden Seiten die Gefallenen beerdigt waren; auch dem gefallenen Feinde versagte niemand diese letzte Ehre. Solon sprach den Sohn, dessen Vater seine Pflichten gegen ihn nicht erfüllt hatte, von jeder Kindespflicht frei, aber nicht von der, seinem Vater die letzte Ehre zu erweisen. Nur die Leichname derjenigen, welche ein todeswürdigos Verbrechen, z. B. Landesverrat, begangen hatten, blieben unbeftattct liegen. Die anderen Leichen wurden gewaschen, gesalbt, in weiße Linnen gehüllt und bekränzt; auch steckte man ihnen einen Obolus als Fährgeld in den Mund. Nachdem die Leiche einen Tag ausgestellt gewesen war, wurde sie ant folgenden Morgen vor Sonnenaufgang von Verwandten und Freunden zu Grabe oder zum Scheiterhaufen geleitet. Verbrennung und Beerdigung kamen, zu allen Zeiten nebeneinander vor. Wurde die Leiche verbrannt, so sammelten die Angehörigen die Asche und setzten sie in Urnen bei. In das Grab pflegte man den Toten allerlei Geräte und Schmuckfachen, Eßwaren und Lieblingstiere zu legen; Kindern gab man ihr Spielzeug, Kriegern ihre Waffen, den Siegern in den Wettspielen ihre Tagespreise mit. Nach der Bestattung folgte im Trauerhaufe das Totenmahl, darauf am dritten und neunten Tage nach der Bestattung ein Totenopfer am Grabe; ein drittes Opfer — in Athen nach dreißig Tagen — schloß die Trauerzeit. Die Begräbnisorte befanden sich
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