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1. Teil 2 - S. 81

1887 - Hannover : Helwing
Karl der Große. 81 lichen Gesetze durchsehen und alles ausmerzen, was dem göttlichen Gebot zuwider schien; dann wurden die verbesserten Gesetze neu ausgeführt, und alle Unterthanen über zwölf Jahre mußten ihm einen neuen Huldigungseid schwören. Sollte das Frankenreich bestehen, so mußte die Königsgewalt unter den Franken unerschütterlich fest begründet stehen und die freiheitsstolzen Germanenstämme unter ein gemeinsames Staatsgesetz gebeugt werden. Aus diesem Grunde wurde überall die Herzogswürde abgeschafft und das ganze Reich in Gaue geteilt, an deren Spitze der Gau graf im Namen des Königs die Gau- oder Landgerichte abhielt. Vierteljährlich erschienen in den einzelnen Gauen zwei Sen dg rasen, ein geistlicher und ein weltlicher, welche die Thätigkeit der Gaugrafen überwachten, Rechtsstreitigkeiten entschieden und den Heerbann prüften. Ihre Berichte wurden auf der Reichsversammlung vorgelegt. Diese bestand aus allen weltlichen und geistlichen Großen und versammelte sich in jedem Frühjahr, meist in Verbindung mit der großen Heerschau des Maifeldes, und wurde bei allen wichtigen Staatsgeschäften zu Rate gezogen. Der Staatsrat dagegen war nur aus den hohen Hofbeamten und den Großen des Reiches zusammengesetzt und war meistens in des Kaisers Nähe. Derselbe trat gewöhnlich im Herbst zu besonders wichtigen Sitzungen zusammen, die meist zu Vorberatungen für die nächste Reichsversammlung dienten, und wurde durch treue Diener des Kaisers aus allen Teilen des Reiches verstärkt, so daß er als kleine Reichsversammlung gelten konnte. Erhielten die Beschlüsse dieser Versammlungen die Bestätigung des Königs, so wurden sie zu Gesetzen erhoben, ine der König mit dem in seinen Degenknopf eingegrabenen Petschaft untersiegelte. Wegen ihrer Einteilung in Kapitel hießen sie Kapitularien; sie bildeten das erste, allen deutschen Stämmen aemein-same Gesetz. Längs der Grenzen des Reiches bestanden zur Verteidigung desselben starkbefestigte Marken, gleichsam Dämmet die eine sorgsam bestellte Flur vor wüden Gewässern bewahrten. Überall waren hier fränkische Vasallen angesiedelt, eine stehende Kriegsmannschaft, immer bereit zur Verteidigung gegen feindliche Grenznachbarn und deshalb auch von dem Kriegsdienst im Innern des Reiches entbunden. Diese Vasallen, die „Markmannen", waren eine Militärkolonie auf erobertem Boden' und standen unter den tapfersten Grafen aus fränkischem Adel, engern Smne wurden diejenigen Grafen als Markgrafen bezeichnet, denen in gefahrvollen Zeiten der Oberbefehl über alle Gaugrafen einer Provinz für die Dauer der Gefahr übertragen ward, und da die Gefahr für die Grenze eine fast stete war, so erhielten diese Markgrafen allmählich einen ständigen Oberbefehl und umfassende Besugnis. Gegen die Normannen legte Karl an der Küste, besonders an den Strommündunaen, Befestigungen an. Der Kaiser wachte indessen nicht bloß über die Sicherheit der Grenzen. Da lein Reich durch die Gewalt der Waffen ausgebaut war so bedurfte Karl auch für das Innere seines Reiches einer stets kampfbereiten Kriegsmacht. Diese gewann er in seinen Vasallen, die aus dem fränkischen Dienstadel hervorgegangen waren. Derselbe war unter Hoffmeyer und Hering, Handbuch. 2. Teil.
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