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1. Teil 2 - S. 209

1887 - Hannover : Helwing
Karl Iv.; Wenzel; Ruprecht von der Pfalz. 209 13. Deutschland unter den iuremburgischeu und den ersten "" Kaisern. 1) Karl Iv.; Wenzel; Ruprecht von der Pfalz. a. Karl Iv. (1346 — 1378) hatte seine Wahl durch große Versprechungen und Geldgeschenke von den Fürsten erkauft; dem Papste hatte er gelobt, niemals die Bestimmungen des Kurvereins zu Rense, noch die Ansprüche früherer Kaiser auf Italien geltend zu machen (S. 205). Als er sich mit Markgraf Ludwig von Brandenburg vertragen und als Günther von Schwarzburg (S. 208) an Gift, wie man glaubte, gestorben war, wurde er allgemein anerkannt. Seine hervorragendste Eigentümlichkeit war, daß er stets bei Gelde war, das er zur Vergrößerung seiner Hausmacht benutzte, während er Rechte und Einkünfte des Reiches in Deutschland und Italien verschleuderte. Seine Hauptthätigket wandte er seinem Stammlande Böhmen zu. In Prag stiftete er die erste deutsche 1348 Universität; er 0ewcttm die Oberpfalz und vereinigte Schlesien mit Böhmen. Für das deutsche Reich war Karls Regierung insofern von Segen, als er auf den Reichstagen zu Metz und Nürnberg die 1356 goldene Bulle erließ. Durch dieses Reichsgesetz ward die Wahl des deutschen Königs geordnet. Das Wahlrecht oder die Kurwürde erhielten die Erzbischöfe von Mainz, Trier und Köln, sowie derkönig von Böhmen als Erzschenk, der Pfalzgraf bei Rhein als Erztruchseß, der Herzog von Sachsen als Erzmarschall und der Markgraf von Brandenburg als Erzkämmerer des Reiches. Diesekur-fürsten erhielten noch besondere Vorrechte und Ehren vor den anderen Fürsten. Die Länder der weltlichen Kurfürsten sollten stets ungeteilt auf den Erstgebornen forterben; in denselben erhielten die Kurfürsten die höchste Gerichtsbarkeit, so daß man nach ihrem Rechtsspruch sich nicht mehr auf den Kaiser berufen konnte; ferner wurden ihnen in ihren Landern das Münzrecht, die Bergwerke, der Iudenzoll übertragen, die bisher königliches Eigentum gewesen waren. Jährlich einmal sollten sie sich um den König versammeln. Als Ort der Wahl ward Frankfurt a. M., als Krönungsstadt Aachen bestimmt. Der Erzbischof von Mainz hatte als Erzkanzler die Wahlfürsten einzuladen. Von einer Bestätigung der Wahl durch den Papst war in der goldenen Bulle keine Rede melir. Den Markgrafen Otto den Faulen von Brandenburg wußte Karl Iv. durch Geld zu einem Erbvertrage zwischen Böhmen und Brandenburg zu bewegen; als der Markgraf nachher seinen Schritt bereute und sogar die Waffen gegen den König ergriff, zwang dieser chn, die Mark ihm gegen ein Iahrgehalt abzutreten. So kam die Mark Brandenburg an die Markgrafen aus dem Hause 1373 Bohmen und erlebte (bis 1378) eine glückliche Zeit. Karl übertrug die Mark seinem Sohne Wenzel; während dessen Minderjährigkeit verwaltete er sie aber selber. Er bestrafte die Raubritter und that viel für Hebung der Landwirtschaft; sein Lieblingssitz war Tangermünde. Durch Hossnieyer und Hering, Handbuch. 2. Teil. ]4 11174282
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