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1. Neuzeit - S. 290

1897 - Leipzig : Wunderlich
— 290 — erkennt man, wie ein gewaltiger Geist in kurzer Zeit ein Volk groß und mächtig machen kann, wie die Wohlfahrt der Völker wesentlich von ihren Herrschern abhängt. Der Untergang des deutschen Kaisertums. A. Darbietung. Wie der deutsche Kaiser seine Krone niederlegte. 1. Die Einziehung und Verteilung der geistlichen Besitzungen. Im Frieden zu Luneville war das linke Rheinufer an Frankreich gefallen. Alle die Fürsten, welche dadurch Gebiete verloren, sollten auf Napoleons Befehl durch andere Landesteile im Innern entschädigt werden. Um nun die nötigen herrenlosen Gebiete zu bekommen, wurde aller geistlicher Länderbesitz eingezogen. Alle die Erzbistümer, Bistümer und Abteien, sowie 42 Reichsstädte und andere kleinere Stände wurden sodann im Jahre 1803 unter die weltlichen Fürsten verteilt. Viele Fürsten erwarben dadurch bedeutenden Länderzuwachs. Preußen bekam für seine abgetretenen linksrheinischen Besitzungen die Bistümer Hildesheim und Paderborn, sowie den größten Teil vom Bistum Münster, vom Erzbistum Mainz; außerdem die freien Städte Nordhansen, Goslar, Mühlhausen, das kurmainzische Erfurt samt dem Eichsfelde, etwa 200 Quadratmeilen gegen 50. Bayern erhielt die Bistümer Würzburg, Bamberg, Augsburg, Nassau und andere Gebiete, gegen 300 Geviertmeilen. Württemberg nahm Heilbronn, Eßlingen und viele Klöster. Baden erwarb Mannheim und Heidelberg samt vielen Klöstern und der rechtsrheinischen Pfalz. Nur 6 Reichsstädte blieben bestehen, nämlich Hamburg, Lübeck, Bremen, Frankfurt a. M., Nürnberg und Augsburg. Württemberg, Baden, Hessen-Kassel und Salzburg wurden zugleich zu Kurfürstentümern erhoben. So wurde auf einmal die verderbliche Vielstaaterei in Deutschland wesentlich beschränkt. Die Landkarte von Deutschland zeigte nicht mehr so viele kleine bunte Fleckchen, sondern mehr größere zusammenhängende Flächen. Dadurch wurde die spätere Einigung Deutschlands nicht unwesentlich befördert. Ebenso war es ein Vorteil, daß endlich den geistlichen Würdenträgern die weltlichen Lehen genommen wurden, daß sie aufhörten, zugleich Landesherren zu sein. Denn niemand kann zween
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