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1. Vom Dreißigjährigen Krieg bis zum Ende des Achtzehnten Jahrhunderts - S. 156

1911 - Langensalza : Beltz
156 Friedrich Wilhelm I. Gesamtüberschrift des ersten Abschnitts? Zusammenfassung: Friedrich Wilhelm I., der Ordner des Staatshaushalts. Beziehung zur Gegenwart. (Vergl. die Bemerkung unter Abschnitt 1b!) 2. Wiein unserm Staate für die innere Ordnung und Verwaltung gesorgt wird. Vorbemerkung: Es müßten folgerichtig alle Zweige der Staats- und Reichsverwaltung besprochen werden. Das würde u. E. zu weit führen. Wir verweisen auf die gelegentlichen Mitteilungen über unsere staatlichen Einrichtungen: Steuerwesen, Verwaltung der Eisenbahnen, Postverwaltung, Marineverwaltung usw. (Siehe Inhaltsverzeichnis.) Das Wichtigste des dort Gelernten wird jetzt wiederholt. Die Schüler müssen eine Vorstellung bekommen von dem Werte der staatlichen Aufsicht in unserer Zeit. Tas ist selbstverständlich bei allen Mitteilungen, die unser heutiges Staatswesen betreffen, stets zu beachten. Es empfiehlt sich, mit den Kindern einen besonderen Abschnitt aus irgend einem Gebiete der Staatsverwaltung eingehend zu besprechen, etwa: Wie in Preußen eine Kasse revidiert wird (nach dem Bericht eines Kassenbeamten!) — Wir machen hier nur einige allgemeine Bemerkungen*): Die Oberaufsicht über die gesamte Verwaltung des preußischen Staates steht dem Könige zu. Er hat das Recht, Verordnungen zu erlassen, die Behörden zu ordnen und die Staatsämter zu besetzen. Er ernennt für die einzelnen Zweige der Staatsverwaltung die Minister. Wie heißen die preußischen Minister, und welcher Zweig der Staatsverwaltung ist den einzelnen unterstellt? Die Minister sind dem Könige und der Volksvertretung für alle Angelegenheiten ihrer Verwaltungsgebiete verantwortlich. Jeder Minister verwaltet sein Gebiet selbständig. Damit aber Einheit und Ordnung in der gesamten Staatsverwaltung herrscht, treten die Minister zu gemeinsamen Beratungen zusammen. Den Vorsitz in den Sitzungen des Staatsministeriums führt ein vom Könige zum Ministerpräsidenten ernannter Minister. Wohnt der König selbst einer Sitzung des Staatsministeriums bei, so nennt man diese einen Kronrat. Der preußische Staat ist heute bedeutend größer als zur Zeit Friedrich Wilhelms I. Das Staatsministerium könnte, wenn ihm keine weiteren Behörden untergeordnet wären, die Verwaltung dieses mächtigen Staates nicht übersehen und bewältigen. Um eine geordnete Verwaltung zu ermöglichen, ist der preußische Staat in zwölf Verwaltungsbezirke oder Provinzen eingeteilt. Die 12 Provinzen zerfallen in 36 Regierungsbezirke. Jeder Regierungsbezirk ist in Kreise eingeteilt. Zu einem Kreise gehören Städte und Dörfer. Größere Gemeinden bilden Stadtkreise. Der oberste Verwaltnngs-beamte der Provinz ist der Oberpräsident. Die oberste Verwaltungsbehörde im Regierungsbezirk heißt Königliche Regierung. An der Spitze derselben steht der Regierungspräsident. Der erste Verwaltungsbeamte, eines Kreises ist der Landrat. In Stadtkreisen werden die Geschäfte des Landrats vom Oberbürgermeister geführt. Die einzelne Gemeinde wird von der Ortsbehörde (Städtische Verwaltung, Magistrat, Ortsvorstand) verwaltet. Im Heu» *) Nach Giese, Deutsche Bürgerkunde. 4. Aufl.
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