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1. Preußisch-deutsche Geschichte vom Ende des Großen Krieges bis zum Beginne des Zwanzigsten Jahrhunderts - S. 2

1905 - Halle : Gesenius
meister usw., seinen Staat oder Hofstaat. Allmählich aber fingen einzelne Landesherren an, den Ständen ihre Rechte zu nehmen und ihre Herrschaft unumschränkt (absolut) zu machen. Die Aufrichtung der unumschränkten landesfürstlichen Herrschaft. Am ehesten gelang die Absicht der Fürsten in den Städten. Denn hier hatte der schreckliche Krieg den Unabhängigkeitssinn der Bürger gebeugt und zudem die Zahl der Bevölkerung vermindert. Die obersten Beamten, der Schultheiß, der Syndikus (gelehrter Rechtsbeistand), der Stadtrechner (Kämmerer oder Bürgermeister) und der Stadtschreiber wurden fortab vom Landesherrn bestätigt oder gar ernannt. Als herrschaftlicher Oberbeamter wurde in größeren Städten der Amtmann eingesetzt, der das Gerichtswesen und die Verwaltung überwachte. Bedeutend widerspenstiger zeigte sich der Adel. Er besaß zum Teil noch den alten Rittertrotz. Zwar konnte er nicht mehr mit den Waffen in der Hand Eroberungen machen; aber er kam auf andere Weise allmählich wieder zur Macht. Der Große Krieg hatte das Land meilenweit verwüstet. Diese wüsten Strecken zog der Adelige zu seinem Gute, ließ die Ruinen der Dörfer und Höfe entfernen und machte aus dem Boden Acker- oder Weideland. Er zog verständnisvolle Verwalter oder Pächter heran und ließ sein Gut tüchtig bewirtschaften. So wurde er als Rittergutsbesitzer oder Großgrundbesitzer ein reicher und mächtiger Mann, namentlich in den Ländern östlich von der Elbe. Die Landesherren suchten nun die Adeligen dadurch auf ihre Seite zu bringen, daß sie sie in ihren Hofdienst nahmen. Viele Herren „von" haben dadurch eine glänzende Laufbahn als Beamter oder Offizier gemacht und sind berühmt geworden. Es kam aber auch vor, daß tüchtige Bürgerliche in den Adelstand erhoben wurden, was der Kaiser auf Verlangen des Landesherrn durch einen sogenannten Adelsbrief bewirkte. Seitdem unterschied man Geburtsadel und Briesadel. Die trostlose Lage des Bauernstandes. Ein trauriges Los, das sich noch immer mehr verschlechterte, war das der Bauern. Durch den Großen Krieg waren sie ganz und gar verarmt und dabei sehr zusammengeschmolzen. In West- und Süddeutschland war ihre Lage noch nicht so schlimm; aber in Ostdeutschland, jenseits der Elbe wurden sie nun fast ganz leibeigen. Der Gutsherr kaufte sie aus oder nahm ihnen das Land einfach fort. Sie mußten dann froh sein, als Pächter oder gar nur als Tagelöhner wieder angenommen zu werden. Eine ganze Menge solcher Tagelöhner bekam aber gar keinen Lohn, sondern nur eine Hütte und ein Stück Land zur Benutzung geliehen. Dafür mußten sie für den Gutsherrn alle Arbeiten (Fronen), die dieser forderte, verrichten. Nur einen Tag in der Woche hatten sie zur Arbeit für sich frei. Nicht besser erging es den von auswärts Zuziehenden, die bloß um der Arbeit (für den Gutsherrn) willen Obdach und Nahrung erhielten und die man Kätner oder Kossäten (Kotsassen = im Kote Sitzende) nannte. Die schlimmste Fron für die armen Bauern war der Jagddienst. Die Jagd war nunmehr das alleinige Recht der Herren. Der Bauer durfte bei schwerster Strafe keinem Stück Wild ein Leid antun, auch wenn es seine ärmlichen Äcker verwüstete. Oft durfte er nicht einmal den Wald, des
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