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1. Geschichte der Neuzeit - S. 170

1895 - Hannover : Manz & Lange
170 Die Vorboten einer nenen Zeit. gewählt wurden. Damit ein Beschluss des Repräsentantenhauses Gesetz werde, musste der Senat ihm zustimmen. Der Präsident konnte aber durch sein Suspensivveto. d. h. durch das Verweigern der Bestätigung, ein solches Gesetz ausser Wirksamkeit halten, bis es durch nochmalige Annahme in beiden Kammern (mit wenigstens Zweidrittelmehrheit) auch gegen seinen Willen in Kraft trat. Unter dieser Verfassung gediehen die Freistaaten von Nordamerika und entwickelten sich unter mannigfacher Gunst der Verhältnisse zu einem gewaltigen Staatswesen1) mit unerhörtem Reichtum. Freilich droht darin bereits die Macht des Geldes allen edleren menschlichen Bestrebungen das Grab zu bereiten. Einigermassen entschädigt für die in Amerika erlittenen Verluste wurde England durch die Erwerbung von Ostindien. Hier hatte im zweiten Viertel des sechzehnten Jahrhunderts ein Nachkomme Timurs ein grosses' mongolisches Reich gegründet, das sich vom Indusdelta bis zum Gangesdelta und südlich noch über den grössten Teil des Dekhans erstreckte. Der bekannteste Herrschersitz des Reichsoberhauptes, des Grossmoguls, war Delhi. Seine Statthalter waren die Nabobs, denen man den Besitz fabelhafter Reichtümer nachrühmte. Die unterthänigen einheimischen Fürsten, die gegen Zahlung von Zins ihre Herrschaft behalten durften, waren die Radschahs. Aber im Anfang des achtzehnten Jahrhunderts trat Zerfall des Mongolenreichs ein, und die Teilfürsten, sowohl die Nabobs wie die Radschahs, machten sich meist unabhängig. Seit dem Jahre 1757 dehnte die englisch-ostindische Kompanie, die unter Karl Ii. das Recht der Militär- und Civil-verwaltung erhalten und in Ostindien in der Hauptsache die Erbschaft der Portugiesen, Holländer und Franzosen angetreten hatte, in regelrechtem Krieg gegen die einheimischen Fürsten ihr Gebiet aus2) und legte in Jahrzehnte langem, von vorübergehenden Ruhepausen unterbrochenem Kampf den Grund zu dem gewaltigen Kolonialreich, das heute die englische Krone besitzt i). Im Jahr 1784 kam die Kompanie durch Parlamentsbeschluss unter staatliche Aufsicht. Nach der Unterdrückung eines weitverzweigten furchtbaren Aufstandes der Seapoys, d. h. der einheimischen, von englischen Offizieren befehligten Truppen, übernahm nnt *) Vgl. den heutigen Stand nach dem geographischen Lehrbuch. 2) Hierbei zeichnete sich als Feldherr Lord Clive aus,“ der 1757 bei Plassey, nördlich von Kalkutta, das zwanzigfach stärkere Heer des Herrscüers von Bengalen besiegte.
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