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1. Geschichte der Neuzeit - S. 238

1895 - Hannover : Manz & Lange
238 Die Julirevolution 1830 und die Februarrevolution 1848. aus der Volkswahl hervorgegangenes deutsches Parlament. Die meisten deutschen Regierungen, so die fast aller Mittelund Kleinstaaten, zeigten sich diesen Forderungen entgegenkommend, und die badische Regierung stellte beim Bundestag den Antrag auf Einsetzung einer Volksvertretung beim Bund. Darauf trat eine grössere Anzahl Männer des allgemeinen Vertrauens aus ganz Deutschland als „Vorparlament“ deutscher Volksabgeordneter in Frankfurt zusammen, um über die neu zu gestaltende Bundesverfassung Vorschläge vorzubereiten, und der Bundestag fügte sich den Thatsachen, indem er die Schritte des Vorparlaments bestätigte. Trotz solcher Zugeständnisse an die öffentliche Meinung sah sich in Baiern der kunstsinnige König Ludwig I. durch Unruhen in München veranlasst, freiwillig zugunsten seines Sohnes Maximilian Ii. abzudanken. In Wien wich Metternich vor dem Entrüstungssturm, der gegen ihn losbrach, und legte sein Amt nieder. Im badischen Oberland machte Hecker^ einen erfolglosen Versuch, die Fahne der deutschen Republik zu entfalten. In der zweiten Hälfte des Mais 1848 trat hierauf in Frankfurt die aus allgemeinen Wahlen hervorgegangene „deutsche konstituierende Nationalversammlung“1) zusammen; sie war in ihrer Mehrheit monarchisch, zählte jedoch auch eine Anzahl republikanisch gesinnter Männer. Sie ernannte (im Juli) den Erzherzog Johann, den jüngsten Bruder des Kaisers Franz, zum Reichs verwes er. , Dieser blieb jedoch, obwohl ihm der sich auf lösende Bundesfato seine Befugnisse übertrug, gegenüber den Einzelregierungen ohne ausreichende Macht. Darauf wurde eine R e i c h s v e r f a s s u n g ausgearbeitet und die Kaiserkrone und damit die Würde des Reichsoberliauptes vom Parlament dem König Friedrich Wilhelm Iv. von Preussen zu erblichem Eigentum angetragen (April 1849); sie wurde jedoch nicht von ihm angenommen, da zur Ver-leihung „das freie Einverständnis der gekrönten Häupter, der Fürsten und der freien Städte Deutschlands nötig sei“. Da ferner Österreich seine Abgeordneten von der Nationalversammlung abberief und Preussen, wie schon früher Baiern und Sachsen, im Gegensatz zu der Mehrzahl der deutschen Staaten die Annahme der Reichsverfassung ablehnte, so war keine gedeihliche Thätigkeit des Parlaments mehr möglich. Viele Abgeordnete sahen ihre Aufgabe als gescheitert an; die übrigen, die trotz des Widerstandes den Reichsgedanken zu verwirklichen gedachten, das sogenannte Rumpf- *) Später nannte sie sich „deutsche verfassunggebende Versammlung“.
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