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1. Handbuch der allgemeinen Weltgeschichte - S. 217

1873 - Frankfurt a.M. : Jaeger
217 welche die Macht der großen Vasallen schwächten, erhob sich mit dem Bürgerstand das königliche Ansehen. Die Capetinger hatten seit Hugo Capet (987-996) die Sitte beobachtet, r,^crn noch bei ihren Lebzeiten ihre Nachfolger krönen und als Mitregenten anerkennen Zu'h^Haus-lassen. Diesen Grundsatz befolgten sie so lange, bis die königliche Macht ihres Hauses fest genug und gegründet schien, und der Adel das Erbrecht nicht mehr bestritt. Besonders hob der fünfte Capetinger*), Ludwig Vi. (1108—1137), durch Su^e™sb(J** seine Klugheit die königliche Macht. Die Städte, welche durch die Vermehrung des Anl-b-n Handels und der Gewerbe zu größerem iwohlstande gelangt waren, erstrebten einebes R8n'93 selbständige Gerichtsbarkeit und freie Gemeindeverfassungen. Ludwig bestätigte auf den Rath Sugers, des weisen Abtes von St. Denys, die Privilegien der Städte, wenn er auch in seinen eigenen Besitzungen keine selbständigen Städte duldete und nur einzelne Freiheitsbriese gab. Die Städte wählten nun und ihre Räthe, einen Maire und führten die Waffen unter eigenen Anführern, um die ^Smie. Gewalt des Adels abzuwehren und ihre Freiheiten zu behaupten. Auch die Grafen und Herzoge verkauften seitdem ihren Städten solche Rechte, welche der König zu beschützen bereit war. Dadurch hob sich das Ansehen des Königs und die Macht des Bürgerstandes, die Kraft des Adels nahm dagegen ab. Ludwig Vii. (1137—E-Länder 1180) war bereits mit Eleonore, der Erbin von Guienne und Poitou, vermählt, tin als er den Thon bestieg. Er ließ sich 1152 von ihr scheiden, worauf Eleonore den Herzog der Normandie, Heinrich Plantagenet**), den Enkel Wilhelms des Cr-oberes, welcher von seinem Vater Anjou, Maine und Touraine und von seiner Mutter die englische Krone erbte, heirathete. Durch diese Heirath empfing Heinrich noch die Gascogne, Guienne und Poitou und besaß seitdem in Frank-^ s,«ht dem reich mehr Gebiet als sein Lehnsherr, der König. Dies Misverhältnis gab die Der-anlassung zu langwierigen Kämpfen zwischen Frankreich und England. Ludwig Vii. Macht nach, betheiligte sich auch am zweiten Kreuzzug (1147). Sein Nachfolger Philipp Ii. August (1180—1223) suchte den Fehler seines Vaters wieder gut zu machen, indem er die Macht des englischen Königs in Frank- des Vaters reich brach. Richard Löwenherz und Johann ohne Land verloren nach und Toi®ertegut nach die Normandie, Anjou, Poitou, Maine und Touraine. Seine Er- zu machen, folge hoben auch die Macht des Königthums im Innern. Ludwig Viii. bestieg (1223—1226), ohne nach der bisher üblichen Sitte bei Lebzeiten des Vaters gekrönt zu fein, vermöge des Erbrechts den Thron. Die Regierung Philipps Ii. und Ludwigs Viii. ist durch die Verfolgung der Die Waldenser und Albigenser bekannt. Peter Waldus, Kaufmann zu Lyon,^Waläns-r hatte um 1170 einen apostolischen Verein zur Predigt des reinen Evangeliums unter dem Landvolke gestiftet. Die Anhänger desselben, Waldenser genannt, welche allmählich andere Grundsätze von der Stellung der Geistlichen in der Gemeinde, von der Beichte, vom Ablaß, von der Verehrung der Reliquieu und Anrufung der Heiligen rc. aufstellten, als die römische Kirche lehrte, wurden von den Päpsten und *) Hugo Capet (987—996), Robert I. (996—1031), Heinrich I. (1031-1060) und Philipp I. (1060—1108 sind die 4 ersten Capetinger. **) Heinrich I., welcher 1135 ohne rechtmäßige männliche Erben starb, war der dritte Sohn Wilhelms des Eroberers. Seine Tochter Mathilde war die Gemahlin Gottfrieds von Anjou, welcher von der Gewohnheit, einen blühenden Ginsterzweig (plante de genet) an seinen Helm zu stecken, Plantagenet hieß, und die Mutter Heinrichs Ii.
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