1892 -
Leipzig
: Voigtländer
- Autor: Schmelzer, Carl
- Hrsg.: ,
- Sammlung: Kaiserreich Geschichtsschulbuecher
- Schultypen (WdK): Niedere Lehranstalten
- Schultypen Allgemein (WdK): Niedere Lehranstalten
- Bildungsstufen (OPAC): ISCED 2 – Sekundarstufe 1, Klassen 5/6/7 – 8/9/10
- Schulformen (OPAC): Höhere Schule, Mittlere Schule
- Inhalt Raum/Thema: Deutsche Geschichte
- Geschlecht (WdK): koedukativ
7j Schleswig-Holstein. 109
hatte, namentlich daß Schleswig und Holstein zu ewigen Zeiten
ungeteilt beisammen bleiben, nicht mit Dänemark vereinigt werden, auch nur von einheimischen Beamten verwaltet werden sollten.
Auf diese Weise wurde damals wohl die Gemeinschaft der beiden Länder gesichert, aber in der Personalverbindung mit Dänemark lag auch eine Gefahr für ihre Selbständigkeit und ihr Volkstum und der Grund zu den Verwickelungen der späteren Zeit.
7. Die ersten Herzoge aus dem Hause Oldenburg.
1. Die Teilung des Landes. Christian I. (1460—81) hielt Freundschaft mit dem deutschen Reich und erlangte 1474 von dem Kaiser Friedrich Iii., daß die Grafschaft Holstein zu einem
Herzogtum erhoben wurde, zu dem auch das bisher freie Dit-
marschen als Reichslehen gehören sollte.
In dem Grundgesetz von 1460 war das Recht der Nachfolge den Nachkommen Christians insgesamt zuerkannt, den Ständenaber die Freiheit gelassen, auch einen jüngeren Sohn zu wählen. Als nun Christian zwei Söhne hinterließ, Johann und Friedrich, wurden Erbrecht und Wahlrecht in der Weise ausgeglichen, daß mit Zustimmung der Stände das Land in zwei gleiche Teile, einen königlichen und einen herzoglichen, jeder aus mehreren Stücken von Schleswig und Holstein bestehend, geteiltwurde. Der Herzog Friedrich erhielt den Teil, in welchem Gottorp bei Schleswig der Fürstensitz wurde. Diese Teilung blieb fast 300 Jahre bestehen, führte aber zu keiner vollständigen Trennung, dastände, Landesrat, Lehn-recht it. a. gemeinsam blieben. Der Erhaltung des deutschen Volkstums aber gab die Anwesenheit eines selbständigen Fürsten im Lande einen weiteren Halt.
2. Die Schlacht bei Heunningstedt. Johann und Friedrich wollten nun auch gemeinsam das vom Kaiser verliehene Recht aus Ditmarschen geltend machen, und da die Ditmarscher auf ihre Freiheit trotzten, unternahmen sie mit der schleswig - holsteinischen Ritterschaft, mit Zuzug aus Deutschland und Dänemark, namentlich aber mit einer gefürchteten Landsknechtschar, die schwarze Garde genannt, im Februar des Jahres 1500 einen Kriegszug. Gegenüber der gewaltigen Heeresmacht von 20 000 Mann schien jeder Widerstand vergeblich zu sein; aber es wurde dem ritterlichen Heere von einem Haufen Bauern ähnlich mitgespielt, wie schon ein Jahrhundert früher in der Schweiz. Nachdem das Heer den Hauptort Meldorf erstürmt hatte, stieß es erst weiter nördlich bei Hemmingstedt auf die Hauptmacht von etwa 2000 Bauern, welche die zwischen tiefen Wassergräben nach Heide führende Straße durch eine Schanze gesperrt hatten. Mit dem höhnenden Ruse: „Wahr di Bur, de Garr