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1. Deutsche Landes- und Provinzialgeschichte - S. 182

1892 - Leipzig : Voigtländer
182 Königreich Preußen. Provinz Hessen-Nassau re. [iß licher Beamten. Die Stadt stand bis 1806 nie unter einem Landesfürsten oder Bischof, sondern war immer nur vom Kaiser abhängig. Im 12. Jahrhundert werden der Vogt und der Schultheiß als kaiserliche Vorsteher der Stadt genannt. Aber sie errang unter eigenen Bürgermeistern immer größere Unabhängigkeit. Im 14. Jahrhundert kommt als kaiserlicher Beamter nur noch der Schultheiß vor, dessen Amt an die Stadt verpfändet wurde, bis sie es 1372 als städtisches Amt erwarb. Der städtische Schultheiß war immer ein Adliger bis 1562, wo sich der erste nichtadlige Schultheiß findet. (Das Amt eines Vogts war im 13. Jahrhundert aufgehoben worden.) Am Ende des 14. Jahrhunderts war Frankfurt frei. Von 1495 an heißt Frankfurt „freie Reichsstadt". Durch den Städtekrieg 1389 war die Stadt in große finanzielle Bedrängnis geraten, so daß der Rat, um die Bürgerschaft zu gewinnen, die 43 patrizischen Ratsmitglieder um 20 bürgerliche verstärkte und den zwei patrizischen Bürgermeistern einen bürgerlichen zugesellte. Allmählich aber gelangte das Stadtregiment in die Hände einiger adligen Familien, namentlich der Adelsvereinigungen der Limburger und der Frauensteiner. Der dritte Teil des Rates waren zwar Handwerker; aber die aus Limburgern bestehende Mehrheit wählte aus den Handwerkern als Räte willenlose, unselbständige Leute aus. Gegen diese und andere Mißstände erfolgte 1612—1616 der Fettmilchfche Aufstand, in welchem freilich auch der Haß gegen die Juden eine große Rolle spielte. Die Bürgerschaft riß unter ihrem Führer Fettmilch vorübergehend das Stadtregiment an sich. Allein der Aufstand endete mit der Niederlage der Bürgerschaft; ihre Zünfte wurden aufgehoben und der bürgerliche Anteil an der Stadtverwaltung beseitigt. Diese wurde nun erst recht eine aristokratische und blieb es im allgemeinen bis 1806. Wollten sich die Bürger beraten, so versammelten sie sich quartierweise unter Kapitänen oder Vorstehern. 1806 wurde diese Verfassung durch Napoleon aufgehoben, der 1810 aus Frankfurt, Hanau, Fulda, Aschaffenburg das Großherzogtum Frankfurt unter Dalberg, dem Primas des Rheinbundes, bildete. 1816 wurde Frankfurt wieder Freie Stadt und Sitz des deutschen Bundes, nachdem seit Karl dem Großen die Reichsversamm--lungen mit Vorliebe in Frankfurt getagt hatten und die Stadt 1356 durch die goldene Bulle ausdrücklich als Wahlstadt bestimmt worden war. Seit dem 16. Jahrhundert hatte hier in der Regel auch die Königskrönung stattgefunden. 1866 wurde Frankfurt mit feinem Gebiete ein Bestandteil des preußischen Staates.
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