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1. Deutsche Landes- und Provinzialgeschichte - S. 204

1892 - Leipzig : Voigtländer
204 Königreich Preußen. 16 brandenburgischer Lehnsmann. Sein Ansehen war aber auch bei Kaiser Maximilian groß. Er wurde kaiserlicher Oberhofmeister , Ritter des goldenen Vließes und erster Präsident des Reichskammergerichtes zu Speier. Für seine schweizerische Herrschaft Räzüns tauschte er die alt-hohenzollerischen Herrschaften Haigerloch und Werstein ein. Er starb 18. Juni 1512 im Gefolge des Kaisers zu Trier. Eitel Friedrichs Ii. Söhne und Enkel näherten sich noch mehr dem Hause Habsburg; die Beziehungen zu den branden-burgischen Kurfürsten erkalteten, weil die schwäbischen Hohen-zollern in der Reformation katholisch blieben. Eitel Friedrich Hi. wurde Kaiser Karls V. geheimer Rat und Feldhauptmann. Seinen Sohn, den Grasen Karl I., belehnte der Kaiser, dessen Taufpate, 1534 mit den Grafschaften Sigmaringen und Beringen. Der Tod seines Vetters Jost Nikolaus Ii. fügte zu diesem Besitze noch die Stammburg nebst Hechingen, Haigerloch und Werstein. Aber das kaum Geeinte teilte Gras Karl wieder durch seine Erbfolgeordnung. Als er 1576 starb, begann die fast 300 Jahre dauernde Trennung des Hauses in die Linien Hohenzollern-Hechingen und Hohenzollern-Sig-maringen. Eine dritte Linie, Hohenzollern-Haigerloch, erlosch schon 1634; ihr Gebiet fiel an Sigmaringen. 5. Von der Teilung in Hechingen und Sigmaringen bis zur Vereinigung der Länder mit Preußen (1576—1849). Beide Grafschaften haben eine Reihe tüchtiger Regenten gehabt. Da die Reformation die am Ende des 15. Jahrhunderts so innigen Beziehungen zu den Brandenburger Vettern gelockert hatte, Jo waren die schwäbischen Hohenzollern meistens im Bunde mit Österreich und Bayern. Dieser Bund trug ihnen zwar 1623 die Fürstenwürde ein, aber sie und ihre Unterthanen haben darunter auch schrecklich gelitten, besonders im dreißigjährigen Kriege. Ein erneuter Anschluß an Brandenburg fand unter dem großen Kurfürsten statt, besonders sind dessen freundschaftliche Beziehungen zu dem Fürsten Philipp Friedrich von Hechingen (1661 — 71) wichtig. Der Fürst verpflichtete testamentarisch seine Nachkommen, zu dem Hause Brandenburg zu halten. Zugleich befahl er seine Erben und das Fürstentum Hohenzollern dem besonderen Schutze des Großen Kurfürsten. Dieser nahm 1685 mit kaiserlicher Genehmigung den Titel „Graf von Hohenzollern" an. Unter seinem Nachfolger, dem Kurfürsten Friedrich Iii., kam im Jahre 1695 zu Nürnberg eine neue Erbvereini-
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