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1. Deutsche Landes- und Provinzialgeschichte - S. 238

1892 - Leipzig : Voigtländer
238 Königreich Bayern. ^ von Altorf. In Nürnberg wurde die Gewalt der Burggrafen bald eingeschränkt durch Ernennung eines eigenen Reichsschultheißen für die Stadt, eines selbständigen Butiglers und eines selbständigen Forstmeisters. Auch ein vom Burggrafen unabhängiger Münzmeister scheint früh in Nürnberg seinen Sitz gehabt zu haben. Als älteste Burggrafen von Nürnberg werden im Anfange des 11. Jahrhunderts Grafen von Raabs genannt, deren Stammgüter in der Markgrafschaft Östreich lagen. Der Schwiegersohn und Erbe des letzten Sprosses dieses gräflichen Hauses war Graf Friedrich von Zollern, der urkundlich im Jahre 1192 als Burggraf von Nürnberg erwähnt wird. Seine Söhne verkauften die Grafschaft Raabs an Herzog Leopold von Östreich (1218) und vereinigten dann die Burggrasschaft Nürnberg mit anderen von den Grasen von Raabs ererbten fränkischen Gütern und der ebenfalls ererbten Allodialherrfchaft der Grafen von Abenberg, deren Stammburg im Gau Sualafeld zwischen Schwabach und Spalt (Mittelfranken) lag. In den Kämpfen der Hohenstaufen Friedrich Ii. und Konrad Iv. mit ihren unversöhnlichen Gegnern hielten die Zollern meist treu zu den schwäbischen Kaisern. Zu den Habsburgern standen sie schon früh in verwandtschaftlichen Beziehungen; Konrad Iii. von Zollern war mit einer Vatersschwester Kaiser Rudolfs von Habsburg vermählt. Konrad Iv. von Zollern (1260) verschenkte zwar viele Güter an den deutschen Orden, an das Bistum Eichstädt u. s. w.; sein Bruder Friedrich Iii. aber war bedacht, das Zollernsche Gebiet in Franken zusammenzuhalten und zu mehren. Er war es, der aus dem meranischen Erbe — er war mit einer Schwester des letzten Herzogs von Meran vermählt — Bayreuth mit Zubehör und Rechte über Hos gewann. Einen Beschützer sand er in Kaiser Rudolf von Habsburg, feinem Vetter, der neben dein Erzbischöfe Werner von Mainz ihm in erster Reihe die deutsche Krone zu verdanken hatte. In der Stadt Nürnberg freilich besaß er nur noch die gräfliche oder Landgerichtsbarkeit — das städtische Gericht leitete ein königlicher Schultheiß —, ferner die burggräfliche Pfalz neben der königlichen und das Recht, das Vestener Thor zu wahren; aber der Kaiser entschädigte ihn für die Kosten, die ihm die Königswahl verursacht hatte, mit weiteren Landstrichen in Franken. Auch Friedrichs Iii. Nachfolger mehrten den Besitz ihres Hauses durch Kauf und Erbe, gewannen Dornberg und Anspach (Onoldesbach), Heilsbronn und Teile der Besitzungen der reichen Grasen von Truhendingen, wie Gunzenhausen in Mittelfranken und der Reichsstadt Rotenburg, ferner die Reichsstadt
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