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1. Die Geschichte des Mittelalters - S. 24

1876 - Köln : DuMont-Schauberg
24 I. Deutschland vor der Völkerwanderung. 4) Die Schlachtordnung. Schon vor dem Beginn der christlichen Zeitrechnung und noch gegen neunhundert Jahre nach derselben, ja, bei den Angelsachsen noch in der verhängnißvollen Schlacht bei Hastings (1066), war der dicht geschlossene, tiefgegliederte Keil allgemein die Form der germanischen Angriffscolonne im Feldkriege. Innerhalb der Keile stellten sich die Germanen schaarenweise, nach Familien und Geschlechtern und mittelst derselben nach Hundertschaften und Gauen geordnet, auf. Die Keilstellung wurde nur zum Angriffe in der Feldschlacht angewendet. Sollten dagegen Wälle und Mauern gestürmt werden oder drohten überlegene, feindliche Angriffe, insbesondere aber feindliche Reiterei, die Schlachtlinie zu erschüttern, so zogen die Germanen sich in Massenstellungen, in geschlossenen Gliedern, ohne alle Zwischenräume, zusammen, wobei sie ihre Schilde nach allen Seiten hin so wie auch über ihre Köpfe dicht zusammen hielten, so daß diese Stellung (die „Schildburg") der griechischen Phalanx und der römischen Testudo ähnlich war. — Hinter der Schlachtordnung wurde aus den mit dem Gepäck und den Lebensmitteln beladenen Wagen des Heeres eine große Wagenburg aufgeschlagen. Auf den Wagen standen, als die heiligsten Zeugen des Gefechtes und die am höchsten geachteten Lobredner der Tapferkeit, die Frauen und Kinder der Krieger, um nicht nur durch ihren Zuruf aus der Ferne, sondern selbst durch ihr Erscheinen inmitten des Kampfes die Streitenden zu ermu-thigen und durch hinzugetragene Erquickungen zu erfrischen. In die Wagenburg wurde der Verwundete getragen, um dort von der Mutter, der Gattin verbunden zu werden. Durch die Anwesenheit der Frauen beim Heere wurde das Gefühl der Vaterlandsliebe und Tapferkeit im ganzen Volke fo lebendig erhalten, daß selbst schon zum Rückzüge geneigte und wankende Schlachtreihen durch die Standhaftigkeit und die unablässigen begeisterten Bitten der herbeieilenden Frauen wieder hergestellt wurden. 5) Die Gefolgeschaften. Neben der allgemeinen Waffenpflicht entstand schon in der ältesten Zeit noch eine besondere durch die den germanischen Stämmen eigenthümliche Institution der sogenannten Gefolgeschaften. Die thatendurstige Jugend bildete schon im Frieden das permanente Gefolge der Helden des Gaues und wurde für diese eine Art Leibwache. Das Gefolge mußte sich dem Führer zu besonderer Treue verpflichten und erhielt von ihm das Kriegspferd, Wehr und Waffen, während des Kriegszuges den nöthigen Unterhalt und demnächst auch einen Antheil an der Kriegsbeute. Doch bildete die Gefolgeschaft nur einen integrirenden Theil des Heerbannes, in welchem sie, dem Charakter nach Auszeichnung begieriger Freiwilligen entsprechend, gern in den vordersten Reihen focht, die gefährlichsten Posten übernahm und insbesondere den kleinen Krieg führte. Boten die politischen Verhältnisse des eigenen Stammes keine Gelegenheit zu kriegerischer Thätigkeit dar, so zogen die Gefolgeschaften auch als freiwillige Haufen aus, nicht nur um andern deutschen Stämmen, welche in Krieg verwickelt waren, bei-
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