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1. Die Geschichte des Mittelalters - S. 93

1876 - Köln : DuMont-Schauberg
20. Die fränkischen Hausmeier (Maiores domus). 93 fränkischen Könige die mächtigsten Fürsten Europa's geworden; sie vereinigen den größten Theil der deutschen Völker und stellen sich mit ihnen den Versuchen der Ost-Römer zur Wiederherstellung römischer Herrschaft auch im Westen auf das kräftigste entgegen. Daß die entfernten Eroberungen im nördlichen Italien verloren gehen, ist nur als ein Vortheil für die festere Begründung des Reiches zu betrachten; daß das östliche Frankenreich nach Thendebald's Tode (554) unter Chlotar I., dem Sohne Chlodwig's, wieder in unmittelbare Verbindung mit dem romanischen Westen trat, hat nur dazu beitragen können, die begonnene Entwickelung zu erhalten und fortzuführen. Damals hatte das fränkische Reich einen Umfang, den es bis zu Karl's des Großen Zeiten nicht wesentlich überschritten hat. Nach Chlotar's I. Tode findet eine neue Theilung Statt, die den deutschen Osten von den westlichen romanisch-fränkischen und romanisch-burgundischen Landen scheidet. Freilich werden zunächst noch die Grundsätze der früheren Auseinandersetzung unter den vier Brüdern befolgt und keine scharfe und vollständige, am wenigsten eine wirklich nationale Trennung findet Statt; doch treten in nächster Zeit jene drei Gebiete in einer gewissen Selbständigkeit hervor. Man gewöhnt sich, die Völker und Lande, welche den Stamm des fränkischen Reiches bildeten, nach ihrer Lage als Austrasii und Neustrasii, Austrasia und Neustrasia (Neustria) zu bezeichnen; allmählich erhalten diese Namen auch eine neue politische Bedeutung und bezeichnen die beiden Hauptreiche des Westens und Ostens, denen Burgund als das dritte hinzugefügt wird, und auch das nationale Element kommt insofern in Betracht, als in Austrasien die deutsche Bevölkerung überwog, in Burgund ein besonderer Stamm sich niedergelassen und eigenthümliche Verhältnisse begründet hatte; Aquitanien und die Provence, das Land, welches den Westgothen entrissen ist, bleiben besondere, gewöhnlich unter mehreren Königen getheilte Provinzen. 20. Die fränkischen Hansmeier (Maiores domus). (Nach Georg Waitz, Deutsche Verfassungsgeschichte, und Theodor Breysig, Die Zeit Karl Martell's.) Der Majordomus war ursprünglich nur ein Vorsteher des königlichen Hauses, d. h. wohl der zum Hause gehörenden Diener und Leute, also des Hausgesindes, und bei den Franken eben so wenig wie bei den übrigen deutschen Stammen von bedeutendem politischem Einfluß. Aber gerade bei den Franken hat er es zu einem Einfluffe und einer Macht gebracht, die ihn über alle andern Hofbeamten erhoben und es ihm möglich machten, später fast die ganze Leitung des Staates sich anzueignen und eine Gewalt zu begründen, welche die des Königs selbst in Schatten stellte, und die zu-
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