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1. Die Geschichte des Mittelalters - S. 214

1876 - Köln : DuMont-Schauberg
214 Zweiter Zeitraum des Mittelalters: 751—1096. 47. Heinrich Ii. (Nach Siegfried Hirsch, R. Usinger und Hermann Pabst, Jahrbücher des deutschen Reiches unter Heinrich Ii., und Wilhelm von Giefebrecht, Geschichte der deutschen Kaiserzeit, bearbeitet vom Herausgeber.) Der kinderlose Tod des jungen Otto Iii. überraschte die Gemüther mehr als je durch das Absterben eines andern deutschen Königs geschehen. Gar bald zeigte sich, daß über die wichtigste staatsrechtliche Frage, in wie weit das zur Herrschaft erhobene Geschlecht einen Anspruch auf dieselbe habe, sich noch kein bestimmtes Rechtsbewußtsein gebildet und für die Wahlversammlungen, insbesondere für die Berufung derselben, sich noch keine bestimmten Formen festgesetzt hatten. Daher dauerte das Interregnum - was gewiß nicht für das offenbare Erbfolgerecht Heinrich's von Baiern spricht — über vier Monate und ist — vielleicht das nach dem Tode Ludwig's des Kindes abgerechnet - bis zum Untergange der Staufen das längste in der deutschen Geschichte. Ja Herzog Heinrich von Baiern, der mit zwei jüngeren Brüdern noch allein vom Stamme König Heinrich's I. übrig war, wählte selbst zuerst den Herzog Otto von Kärnten zum Könige. Erst als dieser die Last ablehnte und ihn als „den mehr geeigneten" zu seinem Herrn erkor, ließ sich Heinrich in Mainz, wo bisher noch kein König gewählt worden — denn das Herkommen hatte für die Krönung Aachen, für die Wahl aber noch keinen bestimmten Ort (Mainz erscheint als gesetzlicher Wahlort erst im „Schwabenspiegel") festgesetzt — von den Großen der Franken und Baiern zum Könige wählen und sofort krönen, sei es weil der Weg nach Aachen durch den Herzog von Schwaben versperrt war, sei es, daß Heinrich dem Mainzer Erzbischof das Krönungsrecht hatte zugestehen müssen, das diesem vom Erzbischöfe von Köln streitig gemacht wurde, weil Aachen in dessen Diöcese läge. Solcher außergewöhnlichen Formen hätte sich Heinrich, der letzte König aus dem edlen sächsischen Stamme, sicher nicht zu bedienen brauchen, wenn ihm die Krone als ein Erbe seines Geschlechtes zugestanden hätte.. Es kam nun noch daraus an, ob der blos von zwei deutschen Stämmen gewählte König auch von den andern Stämmen als solcher anerkannt würde. Als Heinrich nach vollzogener Krönung gemäß alter Sitte einen Umritt durch das ganze Reich hielt, um sich diö Anerkennung der einzelnen Stämme zu verschaffen, mußte er Schwaben mit Waffengewalt unterwerfen und in Sachsen auf einer Versammlung der Großen zu Merseburg erst den Rechten des Volkes seinen Schutz zusichern, bevor ihm der Herzog desselben als Symbol der Herrschaft die h. Lanze übergab. Als er nach Lothringen kam, geschah in Aachen, statt der sonst hier üblichen. Krönung — nur eine Erhebung auf den Thron. Diese allerdings gewaltsame Ergreifung der Zügel des Reiches
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