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1. Die Geschichte des Mittelalters - S. 224

1876 - Köln : DuMont-Schauberg
224 Zweiter Zeitraum des Mittelalters: 751—1096. Nach dem Herkommen sollte der König kein Herzogthum selbst verwalten und ein erledigtes nach Jahr und Tag wieder besetzen. Seinem Sohne Heinrich, dem die Fürsten schon in seinem 8. Jahre die Nachfolge im Reiche zugesichert hatten, ließ er im 10. Jahre das Herzogthum B a i ern übertragen. Vor dem letzten italienischen Feldzuge fiel Herzog Adalbert von Kärnten in Ungnade; Konrad verwies ihn des Landes und gab das Herzogthum Kärnten dem jüngern Konrad. Hierdurch wurde das Herzogthum Franken erledigt; Konrad vergab es aber nicht wieder, sondern behielt es bei dem königlichen Hause. Das Herzogthum Alemannien, als es durch den Tod des jungen Herzogs Hermann erledigt wurde, verlieh der Kaiser seinem Sohne Heinrich noch zu dem baierischen Herzogthume; dann berief er die Stände von Burgund nach Solothurn und übergab seinem Sohne ferner auch das Königreich Burgund. Von Solothurn ging Konrad am Rheine hinab nach Sachsen und Friesland, um überall den Landfrieden zu handhaben. Zu Utrecht setzte unvermuthet eine Krankheit seiner Thätigkeit ein Ziel am 4. Juni 1039. Acht Tage nach der Bestattung des Kaisers starb auch der jüngere Konrad im kräftigsten Mannesalter, ohne einen Erben seines Namens und seines Herzogthums zu hinterlassen. Wohl über die Erwartungen der meisten, welche ihn zum Könige gewählt, hat Konrad die Zügel der Regierung geführt. Eine schlichte und derbe Natur, ein gerades und ritterliches Gemüth, für höhere geistige Bestrebungen weder gebildet noch von Natur empfänglich, wußte er mit Kraft, Besonnenheit und Selbstvertrauen, die Hindernisse kühn durchbrechend, seine Freunde, seine eigene Familie nicht schonend, sein Ziel zu erreichen: die Vergrößerung und Befestigung seiner Macht, wobei er um des Größern willen das Geringere zu opfern nicht scheute. Wer ihn anklagt, daß er im Norden ein deutsches Reichsland aufgab, muß zugleich erwägen, daß er der Herrschaft der Deutschen im Süden ein schönes Königreich hinzufügte. Er ist einer der Kaiser, unter welchen bedeutende Veränderungen in der Verfassung theils geschehen, theils vorbereitet worden sind. 49. Heinrich Hl (Nach Wilhelm von Giesebrecht, Geschichte der deutschen Kaiserzeit, und Ernst Steindorff, Jahrbücher des deutschen Reiches unter Heinrich Iii., bearbeitet vom Herausgeber.) Ohne alle Störung vollzog sich der Regierungswechsel; stiller als es oft selbst in Erbmonarchieen zu geschehen pflegt. Längst gewählt, gekrönt und in alle Reichsgeschäste eingeweiht, übernahm der junge Heinrich die Regierung; die gespanntesten Erwartungen begleiteten ihn auf den Thron
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