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1. Die Geschichte des Mittelalters - S. 250

1876 - Köln : DuMont-Schauberg
250 Zweiter Zeitraum des Mittelalters: 751-1096. König von Frankreich gewissermaßen als Nachfolger Karl's des Großen und forderte ihn in diesem Sinne auf, die Kirche in ihrer Noth zu vertheidigen. In Chllons an der Marne traf sodann der Papst mit seinem französischen Gefolge auf die Gesandten des deutschen Königs, und man verhandelte wegen der Laien-Jnvestitur, hinsichtlich deren sich die Deutschen auf ein altes Herkommen beriefen, der Papst aber bei dem Principe stehen blieb die Kirche sei von Christo erlöst und frei, sie dürfe durch kein menschliches Recht zur Sclavin gemacht werden. Endlich entschloß sich der Papst um nur sein Princip der Unrechtmäßigkeit der Laien-Jnvestitur nicht aufgeben zu dürfen, zu dem Erbieten, die Kirche wolle auf weltliche Güter, für welche sie der Investitur seither bedurft habe und die seit Karl dem Großen an sie gekommen seien, verzichten, wenn Heinrich auf die Investitur verzichte. Unter solchen Bedingungen verzichtete Heinrich recht gern; die Kirche würde dadurch ganz hülflos geworden sein. Der Papst empfing Heinrich, als er 1111 in Rom ankam, in der Peterskirche und verlangte, nachdem die hergebrachten Begrüßungen vorüber waren, eine schriftliche Entsagung aus das Recht der Investitur. Der König erklärte zuletzt, wenn der Papst vorher eine ähnliche schriftliche Resignation aus die weltlichen Güter und Regalien der Kirche geben wolle, solle er die seinige auf die Investitur haben. Als sich der Papst dessen weigerte, ward er mit allen seinen Geistlichen gefangen genommen. Das römische Volk, auf's äußerste erbittert, erhob sich gegen die Deutschen, ermordete alle, die in der Stadt getroffen wurden, und am andern Tage griffen die Römer sogar das königliche Lager an, wurden aber gänzlich geschlagen. Heinrich zog sich dann von der Stadt weg nach den Gebirgen. Er erklärte, daß die Investitur keineswegs geistliche Rechte geben, sondern nur die weltlichen Güter verleihen solle, und der Vertrag ward dahin geschlossen, die Geistlichen sollten zwar frei gewählt, aber nicht eher geweiht werden, bis sie auch investirt seien. Der Papst solle den König krönen und sich wegen des Vergangenen nicht rächen; dagegen erhielten er und seine Geistlichen die Freiheit wieder. Der Papst bestätigte das Jnvestiturrecht sogar durch eine besondere Bulle und krönte hierauf den König zum Kaiser. Die Folge für den Papst war, daß die in Rom zurückgebliebenen Geistlichen ihn einen Feind der Kirche nannten und durch einen feierlichen Beschluß den Vertrag des Papstes mit dem Kaiser für erzwungen und ungültig erklärten. Ein Concilium, das Pafchalis im Frühjahre 1112 zusammenberief, bestätigte diese Sentenz und vernichtete somit alle Folgen, welche die lieberem-kunft hätte haben können. Das Verhältniß des Papstes zum Kaiser wurde noch verwickelter, als nach dem Tode der Markgräfin Mathilde Beide die Güter derselben, der Kaiser wenigstens die Reichslehen, der Papst wenigstens das Allode, in Anspruch nahmen, und da sich die Besitzungen nach dieser Seite hin nicht mehr scharf trennen ließen, Beide sich des Ganzen zu bemächtigen suchten. Der Papst nahm nun überdies aus einem Concilium, im Jahre
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