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1. Die Geschichte des Mittelalters - S. 334

1876 - Köln : DuMont-Schauberg
334 Dritter Zeitraum des Mittelalters: 1096-1273. Nach längerem Zögern entschloß sich Heinrich Vi., als Kaiser über Richard zu Gericht zu sitzen. Vermuthlich auf dem Reichstage zu ©freier standen sich die beiden mächtigen Fürsten der Christenheit gegenüber, als Richter und Gefangener, als Kläger und Angeklagter. Beide waren Dichter, Richard hatte seinen Platz unter den Troubadours, Heinrich unter den Minnesängern. Beide scheuten sich nicht, zur Ausführung ihrer Kriegszüge auf jede Weise Geld zu erlangen. Nur dies bezweckte der Kaiser, als er sich den gefangenen König hatte ausliefern lassen. Alle nur erdenklichen Anklagen wurden diesem vorgehalten: er habe den Kaiser Isaak von Cypern, der mit Heinrich und dem Herzoge von Oesterreich verwandt, vertrieben und gefangen genommen; er habe den Markgrafen Konrad von Montferrat ermorden lassen, das Banner des Herzogs von Oesterreich in den Koth getreten, das heilige Land an Saladin verrathen und sich oft gegen seinen Lehnsherrn, den König von Frankreich, vergangen. Gegen diese Anklagen verantwortete sich Richard frei und offen und der Kaiser wurde von seiner Beredsamkeit so ergriffen, daß er den Thron verließ, um ihn zu umarmen; die ganze glänzende Versammlung war tief bewegt, der Herzog von Oesterreich soll sogar Thränen vergossen haben. Endlich verpflichtete sich Richard, 100,000 Mark Silber kölner Währung als Lösegeld und 50,000 Mark als Beisteuer zu dem beabsichtigten Zuge des Kaisers nach Apulien zu bezahlen. Trotz des weltberühmten Reichthums in England erschien die geforderte Summe dennoch ungeheuer. Es dauerte mehrere Monate, bis das Geld zusammenkam. Von jedem Ritterlehen erhob man 20 Schillinge; die Laien mußten den vierten Theil ihrer Einkünfte hergeben, von den Geistlichen einige den vierten, andere den zehnten. 72. Der deutsche Orden. (Nach Joh. Voigt, Geschichte Preußens, mit Zusätzen vom Herausgeber.) Schon hatten sich die beiden Ritterorden der Johanniter und der Templer (f. Nr. 69) in ihrer eigenthümlichen Verfassung für Krankenpflege und ritterlichen Kampf ziemlich ausgebildet, als um 1128 ein frommer Deutscher, tief gerührt vom jammervollen Elende der Pilgrime seines Volkes, in Jerusalem ein Pilgerhaus erbauen ließ und es der Pflege der erkrankten Deutschen widmete. Man nannte es bald das deutsche Haus, das deutsche Hospital zu Jerusalem; es war die erste Wiege des deutschen Ordens. Mit einem Bethause versehen und unter den Schutz der Jungfrau Maria gestellt, erweiterte sich bald sein Umfang und feine Wirksamkeit in der vermehrten Zahl der Pilgrime und derer, die sie pflegten. Da auch deutsche Ritter und andere Edle aus deutschen Landen, in den Brüderverein eintretend,
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