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1. Die Geschichte des Mittelalters - S. 397

1876 - Köln : DuMont-Schauberg
81. Friedrich I. Barbarossa. 397 Heinsberg mit allen herzoglichen Rechten; der Rest des so verkleinerten Herzogthums Sachsen wurde dem Grafen Bernhard von Anhalt (dem Sohne des Markgrafen Albrecht des Bäten), gegeben. Auf ähnliche Weise verfuhr er in Baiern. Otto Vi. von Wittelsbach, welcher dem Kaiser viele Jahre sehr treu als Pfalzgraf gedient hatte, erhielt das Herzogthum, jedoch nicht in dem bisherigen Umfange, denn Einiges gewannen die Bischöfe und Städte, Anderes kam an die Grafen von Andechs, welche sich Herzöge von Meran nannten; Steiermark ward zu einem besondern Herzogthum erhoben. Durch dieses Zerschlagen der großen Reichslehen wollte er die Reichsgewalt weniger abhängig von dem Fürstenthum machen, wie er schon früher bei der Trennung der Ostmark von Baiern diesen Grundsatz befolgt hatte. Kaum hatte Heinrich von dem Spruche Kunde erhalten, als er mit dem größten Nachdrucke den Krieg begann, Goslar, die kaiserliche Stadt, umlagerte, das zuchtlos nahende Heer des Erzbischofs von Köln schlug und Halberstadt im Sturm nahm. Der Kaiser, welcher bis jetzt im Süden des Reiches, besonders mit Anordnung der baierischen Angelegenheiten, beschäftigt gewesen war, brach endlich (1181) mit zahlreicher Mannschaft nach Sachsen auf und eroberte mit dänischer Hülse Lübeck. In Gefahr, auch den letzten Rest seiner Erblande zu verlieren, erschien Heinrich auf dem Reichstage in Erfurt vor dem Kaiser, warf sich demüthig nieder, umfaßte dessen Knie und erflehte seine Gnade. Solch ein Wechsel des Schicksals ergriff Friedrich's Gemüth aufs tiefste, Thränen entstürzten seinen Augen und er rief aus: „Du bist das eigene Werkzeug Deines Unglücks!" Allein bei aller Theilnahme an dessen Schicksale durfte der Kaiser einer augenblicklichen Empfindung nicht die umfassenderen Entwürfe für die Wohlfahrt und Einigkeit des Reiches aufopfern. Deshalb ging der Spruch dahin: das väterliche Erbe, Braunschweig und Lüneburg (obgleich es nach Reichs- und Kriegsrecht auch verwirkt sei) solle vem Herzoge verbleiben; hingegen müsse er aus alle Reichslehen, also die beiden Herzogtümer, verzichten, und um der sichern Erhaltung von Ordnung und Ruhe willen 7 Jahre lang das Reich meiden. Auf Bitten des Papstes, der Könige von Frankreich und England und des Grafen von Flandern setzte der Kaiser diese Verbarmungs-frist auf 3 Jahre herab, mußte aber den hierüber besorgten Fürsten und Prälaten nunmehr eidlich versprechen, seine Milde ohne ihre Beistimmung nicht weiter auszudehnen. Bei dem Vater seiner milden und frommen Gemahlin Mathilde, bet dem Könige Heinrich Ii. von England, fand Heinrich der Löwe mit den Seinen eine ehrenvolle Aufnahme. Nach Ablauf des sechsjährigen Waffenstillstandes mit den Lombarden ward auf einem großen Reichstage zu Eonstanz am 25. Juni 1183 der definitive Friede abgeschlossen. Die lombardischen Städte behielten die erworbenen Hoheitsrechte gegen Anerkennung der Oberhoheit des deutschen Reiches. Auch-war Friedrich daraus bedacht, sowohl einerseits das Reichs-
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