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1. Die Geschichte der neuesten Zeit - S. 361

1877 - Köln : DuMont-Schauberg
35. Der erste Kampf um Schleswig-Holstein. 361 (nach dem Aussterben des schleswigschen Zweiges der dänischen Königs-sarnilie) von Dänemark mit dem Herzogthum Schleswig belehnt wurden, und zwar nach der sog. constitutio Waidemari mit der Bedingung, daß Schleswig nie wieder mit der Krone oder dem Reiche Dänemark vereinigt werden sollte. Mag diese Urkunde echt sein, wie die Deutschen wollen, oder unecht, wie die Dänen behaupten, jedenfalls ist sie merkwürdig, als der erste Versuch, Schleswig sogleich von Anfang an mit Holstein unauflöslich zu verbinden. Dieser Verbindung drohte aber die Auflösung, als mit Adolf Viii., dem letzten Grafen von Holstein und Herzog von Schleswig, das Fürstenhaus Schauenburg ausstarb. Obgleich die Nebenlinien des Schauenburgischen Hauses Anspruch auf die Succession in Holstein hatten, so ließen sich doch die Holsteiner, die eben so wenig ein Recht hatten, ihren Fürsten zu wählen, wie irgend ein anderes deutsches Reichsland, mit dem Könige Christian I. von Dänemark in Unterhandlungen ein, dem sie den Besitz von Holstein anboten gegen das Versprechen, daß Holstein und Schleswig auf ewige Zeiten ungetheilt vereinigt bleiben sollten. Seit der Verbindung mit Holstein erhielt das deutsche Element das Uebergewicht in Schleswig, die deutsche Sprache drang über die Schlei vor, und. besonders als im folgenden Jahrhundert mit Einführung der Reformation deutsche Prediger und Schullehrer das Land überschwemmten, verbreitete sich deutsche Sprache und Bildung bis an die Königsau oder die Grenze von Jütland. Ohne daß die deutsche Nation davon Notiz nahm, erweiterte sich im Stillen ihre Herrschaft über eine große und durch ihre Lage zwischen zwei Meeren wichtige Provinz. Während nun in Dänemark das „Königsgesetz" (lex regia) von 1665 aus allen Mitgliedern des herrschenden oldenburgischen Hauses nur die Nachkommenschaft des damalige^ Königs Friedrich Iii., sowohl im Manns-als Weiberstamme für erbfolgeberechtigt erklärte, galten in Schleswig-Holstein auch solche Linien des Hauses, die sich schon vor Friedrich Iii. von der königlichen abgezweigt, alle Linien aber nur im Mannesstamme als successionssähig. Verschiedenheit des Erbfolgerechtes ließ immer die Möglichkeit offen, daß Schleswig-Holstein und Dänemark wieder an verschiedene Fürsten aus einander fielen — ähnlich wie sich 1837 die mehr als hundertjährige Personal-Union zwischen England und Hannover ohne Schwierigkeit gelöst hat. Seit dem Anfange des 19. Jhrdts. trat nun ein Streben der dänischen Regierung hervor, das hergebrachte Recht der Herzogtümer zu verdunkeln und die Möglichkeit einer bereinftigen Trennung von dem Königreiche zu beseitigen. Die Erlernung der dänischen Sprache wurde officiell als ein Mittel rascheren Vorrückens auch in schleswig-holsteinischem Staatsdienste anempfohlen, und in den nördlichen Gegenden von Schleswig suchte man die dänische Sprache, die dort in einem Dialekte von einem Theile der Bevölkerung gesprochen wurde, zur Alleinherrschaft zu bringen. In Schleswig-Hol-
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