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1. Die Geschichte des Alterthums - S. 124

1873 - Köln : DuMont-Schauberg
124 Vii, Die Aegyptier. den anbeten Götterbildsäulen umhergetragen, ja, es würden ihnen zu Ehren Feste, z. B. dem Ptolemäus Epiphanes jährlich ein fünftägiges Fest, gefeiert. Ebenso feierlich wurde ihr Geburtstag begangen, und der Schmerz über ihren Tod durch eine allgemeine Landestrauer, durch Traueraufzüge, durch Zerreißen der Kleider, Schließen der Tempel, Einstellung aller Opfer und Unterlassung aller Festlichkeiten 72 Tage lang bethätigt. Entgingen selbst die Könige nicht dem allgemeinen Todtengerichte und mußten es sich gefallen lassen, daß uach ihrem Tode das Volk über ihr Leben ein Urtheil fällte, so wurden sie doch während ihrer Regierung als unfehlbar und über allen Tadel erhaben angesehen, da täglich die Priester in ihren Gebeten laut und öffentlich die Tugenden des Königs priesen, seine Vergehungen verfluchten, letztere jedoch zugleich auf seine Diener und Rathgeber wälzten und den König selbst von aller Schuld freisprachen. Das Leben der ägyptischen Könige war durch eine von den urältesten Zeiten her eingeführte und durch die Gewohnheit geheiligte Etiquette genau geregelt. Alle Stunden des Tages sowohl wie der Nacht waren für die Beschäftigung des Königs unabänderlichen Bestimmungen unterworfen. Bei Tagesanbruch erhob er sich von seinem Lager, erhielt dann die von allen Seiten eingelaufenen Briefe, Bittschriften und Regierungsberichte zur Erledigung, wodurch er sich einen beständigen Ueberblick über den Zustand seines Reiches verschaffte, wusch sich hierauf, bekleidete sich mit dem königlichen Schmucke und opferte (wahrscheinlich im Beisein der vornehmsten Priester und des gesamnlten Hofstaates)' den Göttern. So konnte der König demnächst aufs Beste vorbereitet an die Regierungsgeschäfte gehen. Aber nicht nur sein öffentliches, sondern auch jedes einzelne Geschäft in fernem Fantilien-uud Privatleben war att bestimmte Zeiten gebunden. Zum Unterhalte des königlichen Hofstaates, so wie zur Bestreitung der Regierungs- und Kriegskosten war dem Könige der dritte Theil des Bodens als Eigenthum angewiesen, womit jedenfalls auch bedeutende Jagd- und Fischereimonopole verbunden waren, da z. B. der König Möris den Ertrag aus dem Fifchfange im gleichbenannten See, welcher täglich ein Talent Silber, also über 1000 Thaler, betragen haben soll, feiner Gemahlin zum Radel-gelt) bestimmen konnte. Sobald die Könige Eroberungszüge unternahmen und die Nachbarvölker unterwarfen und zinsbar machten, kam zu ihren Einkünften noch die nicht unbedeutende Kriegsbeute und der Tribut der unterjochten Völkerschaften hinzu, dessen Darbringuug häufig auf den ägyptischen Wandgemälden abgebildet ist. Nicht unbedeutend war ferner der Ertrag der Gold- und Silberbergwerke. Diese bedeutenden Einkünfte setzten die Könige nicht allein in den Stand, ihre Diener und Beamte zu besolden, kostspielige Kriege zu führen und das Ausland durch die Pracht und den Glanz ihres Hofes zu blenden, sondern gaben ihnen auch Gelegenheit, durch große gemeinnützige Bauwerke und die mannichfaltigften Kunstdenkmäler,
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