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1. Die Geschichte des Alterthums - S. 188

1873 - Köln : DuMont-Schauberg
188 Ix. Die Griechen. bereit Befolgung sich die Bundesglieber durch feierliche Eide verpflichteten. Eine derselben — die einzige dieser Art, die uns überliefert ist — gebietet, keine amphiktyonische Stadt zu zerstören, keiner das Trinkwasser abzuschneiden, im Kriege so wenig als im Frieden; so weit ein Staat dawider banbelt, sollen die übrigen gegen ihn zu Felbe ziehen und ihn vertilgen. — In der Folgezeit, als die Verhältnisse sich so gestaltet hatten, daß eine politische Wirksamkeit der Amphiktyonen kaum noch möglich war, tritt uns vorzugsweise ihre religiöse Bedeutung entgegen, besonders in Beziehung auf das delphische Heiligthum. Der hierauf bezügliche Theil ihres Eides enthielt das Gelöbniß: fo Jemand das Eigenthum des Gottes beraube, oder Mitwisser und Mitberather zu einer Unternehmung gegen das Heiligthum sei, solchen zu strafen mit aller Macht. Und was uns von Beschlüssen und Maßregeln der Amphiktyonen, von Klagen, die bei ihnen angebracht, von Entscheidungen, die sie gefallt Haben, berichtet ist, bezieht sich benn auch zum großen Theil auf den belphifchen Tempel. Nach altem Rechte sollten die nach Delphi wallfahrtenden Pilger von Abgaben und Zöllen frei fein; biefent Rechte zuwider Hatten die Krijaer von benen, die durch ihr Gebiet zogen, schwere Zolle erhoben, und den Abmahnungen der Amphiktyonen nicht nur kein Gehör gegeben, sonbern sich selbst noch Uitbilben gegen sie und gegen das Eigenthum des Gottes zu Schulben kommen lassen. Deswegen würde Krieg gegen sie beschlossen — der erste sogenannte heilige Krieg —, der um 586, nach zehnjähriger Dauer, mit Zerstörung ihrer Stadt und Weihung ihres Gebietes zum Eigenthum des Tempels enbigte. Als der betphifche Tempel im Jahre 548 abgebrannt war, sorgten die Amphiktyonen für den Wiederaufbau. Als die Phocier von den Dclphern beschuldigt wurden, das Gebiet des Tempels verletzt zu haben, wurde ihnen dafür eine Buße zu zahlen auferlegt, U"d da sie diese nicht zahlten, war dies Veranlassung zu einem zweiten heiligen Kriege, 355 bis 346; und eilten dritten veranlaßte im Jahre 340 ein ähnliches den amphissäischen Lokrern schuld gegebenes Vergehen. In specieller Beziehung zum delphischen Heiligthum steht ferner die Anordnung und Leitung der pythifchen Spiele, die von den Amphiktyonen nach dem ersten heiligen Kriege übernommen würde. Die Versammlungen der Amphiktyonen fanden regelmäßig,, zweimal jährlich Statt, int Herbste und int Frübliofl— Die Versammlungsorte waren Delphi und Anthela; boch scheint es nicht, daß einer biefer beiben Orte ausschließlich für die herbstliche, der anbere für die Frühlings-Versammlung bestimmt gewesen, sonbern vielmehr, daß die Abgeordneten sich jedesmal zuerst nach Anthela und dann nach Delphi begeben haben. Es seltnen aber auch außerordentliche Versammlungen vor. Jede der zwölf Völkerschaften beschickte die Versammlung durch zwei Gesandte, welche den Namen Hiero-mnemones führten, d. h. Besorger der heiligen Angelegenheiten. Unter mehreren zu einer und berfelben Völkerschaft gehörigen Staaten sanb eine
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