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1. Die Geschichte des Alterthums - S. 221

1873 - Köln : DuMont-Schauberg
64. Die Solonische Verfassung. sich befestigen und bewähren könnte. Welche günstigere Gelegenheit konnte sich aber zu diesem Zwecke darbieten, als die Bedrängniß des delphischen Tempelsitzes? Hier war der Kampf ein Gottesdienst, eine That zu Ehren des Apollo. Solon war die Seele der ganzen Unternehmung. Ihm gelang es im Anschluffe an Sicyon, den Bund zu Stande zu bringen, mit welchem ionische Thatkraft zuerst in die allgemeinen Angelegenheiten der Hellenen eingriff, das Bundesheer zu sammeln, den Kampf zu leiten, und als derselbe vor den Mauern von Cirrha hartnäckigeren Widerstand fand (s. Nr. 56), die Gemüther bis zum endlichen Siege in ausdauernder Spannkraft zu erhalten. Solon verbrachte die zehn Kriegsjahre nicht im Heerlager der Verbündeten. Er überließ die Ausführung des Unternehmens und was damit an Waffen-ehre und Gewinn verbunden war, seinen ehrgeizigeren Bundesgenossen, weil er selbst höhere Gedanken in seinem Haupte trug und während der Kriegsjahre sich berufen fühlte, ein Werk zu beginnen, von welchem die ganze Zukunft feiner Vaterstadt abhangen mußte. 64. Die Solonische Verfassung. (Nach Fried r. v. Raumer, Vorlesungen über die alte Geschichte.) Um die Zeit, wo Astyäges^den medifchen Thron bestieg, 594 vor Chr., ward Solon zum Archon und Gesetzgeber ernannt. Nicht ohne reifliche Ueberlegung entschloß er sich zur Annahme dieser schweren Würde, denn die Habsucht der einen und der Trotz der andern Partei standen jeder wahren Besserung gleichmäßig entgegen. Deshalb riethen ihm seine Freunde und nicht minder viele Bürger, er möge, unbekümmert um alle Vorurtheile, lieber die Alleinherrschaft antreten. Solon aber verglich die Tyrannei einer schönen Gegend, die keinen Ausgang habe, und blieb, ohne Rücksicht auf die Vorwürfe der Unempsindlichkeit und Furchtsamkeit, ohne Rücksicht auf Wünsche und Hoffnungen Einzelner, bei seinem Plane, nämlich: die drückende Herrschaft Weniger zwar abzuschaffen, aber keine unbedingte Volksherrschast einzuführen. Zwei große Maßregeln schufen dem Solon erst reine Bahn zu einer neuen Gesetzgebung: 1) das Aufheben der Gesetze des Drakon, mit Ausnahme derer, welche den Mord betrafen und wahrscheinlich aus früheren Zeiten herrührten; 2) die Seifachtheia oder die Erleichterung der Lasten. Sie bestand wahrscheinlich in einer Verminderung der Zinsen für die aus früherer Zeit geschuldeten Capitalien und in einer Erhöhung des Nennwerths der Münzen, welche eine theilweise Herabsetzung der Schulden in sich schloß. Gleichzeitig mit dieser Schuldenermäßigung war es für die Zukunft untersagt, sich wegen Geldforderungen an den Leib des Schuldners halten zu
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