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1. Die Geschichte des Alterthums - S. 389

1873 - Köln : DuMont-Schauberg
104. Der achäische Bund. Adelsherrschaft, sondern Demokratie, aber gewiß eine sehr gemäßigte. Alle zwölf Städte waren zu einem Bunde vereinigt, der wenigstens Frieden und Eintracht zwischen ihnen erhielt, wenn er auch nicht so eng war, daß ganz Achaja als ein Gesammtstaat angesehen werden dürfte. Denn wir finden, daß in auswärtigen Händeln, an denen sich übrigens die Achäer möglichst wenig betheiligten, eine Stadt dieser, eine andere jener Partei beitrat. Als später die Macedonier in Griechenland übermächtig wurden, unterlagen auch die Achäer ihrem Einfluß, so daß sie theils macedonische Besatzungen einnehmen mußten, theils unter die Herrschaft von einheimischen Tyrannen ge-riethen, die den Macedoniern ergeben waren und durch sie gestützt wurden. Der Verein der Städte war damit ausgelöst, und dieser Zustand dauerte bis 280, wo die Verwicklungen, in denen sich damals das macedonische Reich befand, den Achäern eine günstige Gelegenheit boten, ihre Unabhängigkeit wieder zu gewinnen. Zuerst waren es nur vier Städte, die sich zu Schutz und Trutz mit einander verbanden. Bald schlossen sich noch sechs aridere an, so daß der Bund nun aus zehn Städten bestand. An der frühern Zwölfzahl fehlten Helike, welches 383 durch Erdbeben und Überschwemmung untergegangen, und Olenus, welches zwar vorhanden, aber so unbedeutend war, daß es gar nicht in Betracht kam. Dieser jetzt gebildete Verein war etwas mehr.als bloße Erneuerung der vormaligen losern Verbindung, und verdient eigentlich mehr ein Bundesstaat, als ein Staatenbund genannt zu werden. Wie die Aetoler, so sollten auch die Achäer in allen Beziehungen zu auswärtigen Staaten ein unzertrennliches Ganze bilden; Krieg zu führen, Frieden und Verträge zu schließen sollte keinem Einzelnen, sondern nur der Gesammtheit zustehen: unter sich sollten alle gleich berechtigt sein, nur die inneren Angelegenheiten jedes Staates blieben ihm selbst überlassen. Zur Berathung der Bundesangelegenheiten wurden jährlich zwei regelmäßige allgemeine Versammlungen gehalten, die eine im Frühling kurz nach der Nachtgleiche, die andere im Herbst. Außerordentliche Versammlungen wurden berufen, wenn es die Umstände erforderten. Der Ort für die beiden regelmäßigen war in der Nähe von Aegium in einem heiligen Haine des Zeus. Eben dorthin pflegten früher auch die außerordentlichen Versammlungen berufen zu werden, später aber, als der Bund sich weit über das eigentliche Achaja hinaus erstreckte, auch nach anderen Orten, z. B. nach Sicyon, nach Argos. Zutritt zur Versammlung hatten alle Bürger der Bundesstädte, sobald sie das 30. Jahr zurückgelegt hatten, ohne Unterschied des Standes oder Vermögens. Gegenstände der Verhandlungen waren alle Bundesangelegenheiten ohne Ausnahme, also Krieg, Frieden, Verträge mit auswärtigen Staaten, legislative Anordnungen, Wahlen der Bundesbeamten, Gerichte über Vergehungen gegen den Bund. Die Dauer der allgemeinen Versammlungen war regelmäßig ans drei Tage beschränkt.
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