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1. Die Geschichte des Alterthums - S. 465

1873 - Köln : DuMont-Schauberg
129. Das Decemvirat. 466 das erste und einzige römische Landrecht, das Gesetz der zwölf Tafeln. Es ging aus einem Kompromiß der Parteien hervor und kann schon darum tiefgreifende, über polizeiliche und bloße Zweckmäßigkeitsbestimmungen hinausgehende Aenderungen des bestehenden Rechtes nicht wohl enthalten haben. Sogar im Creditwesen trat keine Milderung ein, als daß ein — wahrscheinlich niedriges - Zinsmaximumm Procent) festgestellt und der Wucherer mit schwerer Strafe - charakkmstlsch genug mit einer weit schwerern. M der Dieb — bedroht ward; der strenge Schuldproceß blieb wenigstens in seinen Hauptzügen ungeändert. Aenderungen der ständischen Rechte waren noch weniger beabsichtigt; die Ungültigkeit der Ehe zwischen Adeligen und Bürgerlichen wurde vielmehr aufs Neue bestätigt? Die wesentliche politische Bedeutung lag weit weniger in dem Inhalt der Gesetzgebung, als in der jetzt förmlich festgestellten Verpflichtung der Confuln, nach diesen Proceßformen und diesen Rechtsregeln Recht zu sprechen, und in der Veröffentlichung des Gesetzbuches, wodurch die Rechtsverwaltung der Controle der Publicität unterworfen und der Conful genöthigt ward, Allen gleiches und wahrhaft gemeines Recht zu sprechen. Der Ausgang des Decemvirats liegt in tiefem Dunkel. Es blieb -so wird berichtet — den Zehnmännern nur noch übrig, die beiden letzten Tafeln zu publiciren und alsdann der ordentlichen Magistratur Platz zu machen. Sie zögerten indeß; unter dem Vorwande, daß das Gesetz noch .immer nicht fertig sei, führten sie selbst nach.verlauf des Amtsjahres ihr Amt weiter, was nach römischem Staatsrechte möglich war, da auch der auf Zeit bestellte Beamte erst durch förmliche Niederlegung des Amtes Beamter zu sein aufhörte. Die gemäßigte Fraction der Aristokratie, die Valerier und Horatier an ihrer Spitze, soll versucht haben, im Senat die Abdankung der Decemvirn zu erzwingen; allein das Haupt der Zehnmänner, Appius Claudius, von Haus aus ein starrer Aristokrat, aber jetzt umschlagend zum Demagogen und zum Tyrannen, gewann im Senate 'das Ueber« gewicht, und auch das Volk fügte sich. Die Aushebung eines doppelten Heeres ward ohne Widerspruch vollzogen und der Krieg gegen die Volsker wie gegen die Sabiner mit Unglück begonnen. In dem Heere befand sich ein Veteran, dem die Sage überschwängliche Thaten und Ehren zuschreibt, L. Sinruus Dentatus. Varro hatte von ihm erzählt gesunden, er habe in 120 Gefechten gestritten, 8 Feinde im Zweikampfe erlegt, 45 Narben gezählt, keine auf dem Rücken, an Ehrenzeichen und Belohnungen, Pferdegeschirr, Spießen, Hals- und Armketten, den verschiedenen Kronen, welche die Tapferkeit auszeichneten, eine fast unermeßliche Menge, einzeln angegeben; welche Herzählung freilich dadurch ein sehr apokryphes Ansehen gewinnt, daß sie ihm auch zuschreibt, er habe den Triumph von 9 Feldherren begleitet, deren Sieg durch ihn vornehmlich entschieden worden; denn unsere römische Geschichte, die wohl keinen Ehrentag Pütz, Histvr. Darstev. u. Charakteristiken l. 3. Aufl. 30
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