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1. Vaterländische Geschichte - S. 39

1912 - Leipzig : Dürr
— 39 — der Bote des Senbgrafen, der „alle Beamten und angesehenen Männer des Gaues" zu der vom Königsboten anberaumten Versammlung entbietet. Ant Strafe brohe der Kaiser Versäumnis! Gern vernimmt man diese Einlabung. Wiberwillig folgte man früher der Labung zur Gerichtsversammlung, ba man baburch oft viel Zeit versäumte. Doch Karl hatte ihnen diese Pflicht abgenommen und Schöffengerichte eingerichtet, nur breimal im Jahre brauchte man zu den „ungebetenen Dingen" zu erscheinen. — Von allen Seiten ziehen he Daß Sendgrafengerid)t. (Dieses Bild ist als große farbige Anschauungstafel im Verlage E. C. Wachsmuth in Leipzig erschienen.) freien Sachsen der Gerichtsstätte zu. Jetzt erscheinen die Königsboten und der Gaugraf. Ihre staubige Reisekleibung Haben sie mit prächtigen Gewänbern vertauscht. Lautlose Stille tritt ein. Die Mitteilung der Aufträge ei folgt. Dann Hält man Gericht über einen Freien, der sich dem Heerbann entzogen Haben soll. Doch durch Eibeshelfer stellt die] er seine Unschulb klar. Die Wirksamkeit der Königsboten ist nach einiger Zeit erschöpft. Ihre Pflicht ruft sie toieber zurück an Karls Hof, wo sie dem Herrscher Bericht erstatten müssen über die Zustänbe in dem von ihnen bereisten Gebiete. Nach Heymann und Uebel (Aus vergangenen Tagen). Iv. Ter Verfall des karolingischen Weltreiches. 1. Die Straßburger Eide und der Dertrag zu Derdun (843). Lnbwigs des Frommen Söhne lebten wegen der Reichsteilung in Unfrieben. Schließlich verbanben fid) Ludwig und Karl, kamen in Straßburg zusammen und leisteten die unten verzeichneten Eibe, Ludwig in romanischer, Karl in beutscher Sprache. Ehe sie sthtouren, rebeten sie das versammelte Volk an, der eine in beutscher, der anbere in romanischer Sprache. Lubtoig sagte: „Wie
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