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1. Vaterländische Geschichte - S. 86

1912 - Leipzig : Dürr
— 86 Wil- 1,(16 ""es zur Aufnahme notwendige z. V. Geburtsschein, ehrenwerte Eltern (Kinder „fahrender", „unehrlicher" Leute tme Fechter. Trompeter Pfeifer, Schauspieler, Zahnzieher, Schäfer, Totengräber' Scharfrichter u n durften nicht in die Zunft aufgenommen werden) in Ordnung ihn^nt^otr leito,,t- Jur Zusriedenheit ausgefallen. Wollen wir ^ ~6t)rlmg und Zunftsmitglieb aufnehmen?" ^,S»tr vergönnend!" riefen die Meister, und der Bruder Amtsbote holte ”^an8 Hartnacke," sprach ihn der Amtsmeister an, ver-nä !\ vf ®kai! l*t<19: 606 bu bcine Lehrjahre aushalten, nicht daoon-aufgenommen!"^ ^ ^ b“ ™ unserer Zunft 'rnf,r"3tn»etrec?e/,Un(b ^ ate6alb das Aufdinggeld, nämlich einen Later , jagte Hans Hartnacke. Hierauf schloß Gottharb Henneberg nach den üblichen Fragen und Ant-Worten d,e Lade und so auch seine letzte Morgensprache. „ll6 3ul)ue M„. 4. wie die Stadt regiert wurde. Ein Stabtgericht. Qx Schwerter ließ Gott auf Erben zu beschirmen die Christenheit. Dem japste nt gesetzt das geistliche, bein Kaiser das weltliche. So begmnt der Sachsenspiegel, das älteste beutsche Rechtsbuch, das von onhaltychen Ritter Eike von Repgow kurz nach 1200 auf der Burg tfalfenftem im Harze mebergeschrieben und in vielen Teilen Deutschlanbs 650 x5qhre lang Geltung behalten sollte. , , Lüneburg besaß von biesetn Buche eine sehr kostbare Pergament- hanbichryt. Dieses Buch lag heute aufgeschlagen in der Gerichtslaube des Rat-haujev zu Lüneburg auf einem Tische, hinter welchem auf hohem Stuhle der fed)ulthet£ Herr Georgms von Elebek saß, um mit dem weltlichen Schwerte des Kayers Gericht zu halten nach altem Sachsenrecht. Es war aufgeschlagen ^ Ee: Alle Mörder und alle, die den Pflug, Mühlen, Kirchen ober Kirchhofe berauben, Verräter und Morbbrenner, die soll man alle rabebrechen. . ^ner Bank zur Rechten des Schultheißen faßen die Schöffen und auf der anbem Seite die Ratsherren. Außerbem waren viele Geschlechterherren und sämtliche Amtsmeister, im ganzen weit über hundert Männer m der Laube. j£ie Stunde war gekommen, gerechtes Gericht zu hegen. Es war hoch am Lag, die allsehende Sonne schien. Der Richter bebeckte das Haupt, zog sein Schwert aus der Scheide und legte es quer über den geöffneten Sachsenspiegel. Dann gebot er Frieden, und auf feinen Wink führte der Fronbote die von reinigen Knechten bewachten Gefangenen herein. Run nahm der Schultheiß den Zeugen den Eid ab, daß sie die Wahrheit lagen wurden. ’ ’ u^n trat der ^ronbote an die Schranke und erhob die Klage, und die Verhandlungen begannen. Am Schluffe berselben toanbte sich der Schultheiß
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