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1. Vaterländische Geschichte - S. 138

1912 - Leipzig : Dürr
— 138 — rissen; sie widersetzten sich dem Kaiser (Fürsten und Heinrich Iv., Heinrich der Löwe). Mit dem Ausgange der Hohenstaufen wurde das Reich ein reines Wahlreich (Rudolf von Habsburg). Nach und nach bildete sich das Kurkollegium heraus, eine bestimmte Anzahl von Wahlfürsten, das durch die Goldene Bulle (Seite 149) seine gesetzliche Grundlage erhielt. Dieses Gesetz regelt die Kaiserwahl. Das Kurkollegium besteht danach aus sieben Fürsten, vier weltlichen, welche zugleich die Verwalter der Erzämter waren, und drei geistlichen. Die Kurfürsten werden selbständige Herrn, ihre Länder sind unteilbar, nur in wenigen Fällen konnten sich ihre Untertanen an das Gericht des Kaisers wenden. Damit wächst die fürstliche Macht, während die des Kaisers sinkt. Die Fürsten nützen ihre Macht besonders bei Neuwahlen aus, indem sie sich von den zu Wählenden immer neue Rechte zusichern lassen. So mußte Karl V. gelegentlich seiner Wahl der Einsetzung eines Reichsregimentes zustimmen, das dann tatsächlich in Deutschland regierte. Der Westsälischefriede endlich brachte den Fürsten die volle Landeshoheit. Sie erhielten das Recht, Bündnisse abzuschließen, nur nicht zum „Schaden des Reiches". Dagegen war der Kaiser zur Ohnmacht verdammt. In allen Reichsangelegenheiten war die Beschlußfassung des Reichstages, bestehend aus den Vertretern der Kurfürsten, Fürsten und Städte, nötig. Der Kaiser konnte ohne dessen Zustimmung nichts unternehmen, seine Macht war zu einem Schatten herabgesunken, das deutsche Reich in viele Einzelstaaten aufgelöst und damit zur Ohnmacht verdammt. Das Heerwesen. In der Wanderzeit der Germanen war die Kriegspflichi eine allgemeine. Jeder Freie, der auch im Frieden zum Tragen von Waffen berechtigt war, hatte die Verpflichtung, am Volkskriege teilzunehmen, foweit nicht die Unreife der Jugend oder die Schwäche des Alters das unmöglich machten. Die Haupt-stärke dieses Heerbannes bestand im Fußvolk. Zur Zeit des Frankenreiches wurde die Verpflichtung zur Heeresfolge eine schwere Last der Freien. Durch die häusigeu Kriegsdienste ging die Wirtschaft daheim zugrunde; man sah darum die Teilnahme am Volkskriege nicht mehr wie früher als eine Ehre, sondern als einen Zwang an, dem man sich zu entziehen suchte. Lehnsleute stellten den Hauptteil des Heeres (Vasallenheer). Eine gänzliche Umgestaltung des Heerwesens fand durch Heinrich I. statt. Sein großes Verdienst ist es, das Heer in ein Reiterheer umgewandelt zu haben. Der Kriegsdienst zu Fuß verlor seitdem allen Glanz und alle Ehre. Bald galten die Worte Kriegsmann und Rittersmann für gleichbedeutend, aus dem Vasallenherr wurde ein Ritterheer. Nach und nach erwuchs aus diesen gepanzerten Reitern der Ritterstand, dessen Blüte in die Zeit der Kreuzzüge und der Hohenstaufen fällt. Doch dieser Stand entartete in der
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