Anfrage in Hauptansicht öffnen

Dokumente für Auswahl

Sortiert nach: Relevanz zur Anfrage

1. Vaterländische Geschichte - S. 157

1912 - Leipzig : Dürr
— 157 — „Wir zugegene Bürger und andere dieser Stadt Magdeburg Zugehörige huldigen, geloben und schwören und tun dem Dnrchl. Großmächtigsten Fürsten Herrn Herrn Friedrich Wilhelm, Markgraf zu Brandenburg, unserm gnädigsten Herrn, und Sr. Kurfürstl. Durchlaucht männlichen Erben eine rechte Erbhuldigung, dem vorsichstgenannten Herrn Kurfürsten getreu, gewärtig und gehorsam zu sein, Ihrer kurfürstl. Durchlaucht Frommen und Bestes zu werben, Nachteil und Schaden zu wenden, und alles das zu tun, was getreue Untertanen ihren Erbherren und Landesfürsten zu tun schuldig und pflichtig find, als (dazu) uns Gott helfe um Christi willen." Magistrat und Bürgerschaft sprachen mit den erhobenen drei Fingern und lauter Stimme den Eid nach und riefen dreimal: „Vivat Friedrich Wilhelm!" Nun ertönten Trompetenmufik und Pauken, und an zwei Orten wurde auf des Kurfürsten Kosten Wein geschenkt. Nach Rudolf Holzapfel, Forschungen zur Geschichte Magdeburgs. Ii. Die Gründung des Brandenburgisch-Preutzischen Staates. 1. Die Errichtung eines stehenden Heeres. „Bündnisse seindt zwar gutt, aber Eigene Kräfte nod) besser", schrieb Friedrich Wilhelm 1667 in der für den Erbprinzen bestimmten „väterlichen Vermahnung", und nad) diesem Grundsatz hat er von 1643 bis an sein Ende gehandelt. Es galt, ein tüchtiges, ihm ergebenes Heer zu schaffen, dieses zu einem stehenden zu inadjert und die Truppenzahl so zu erhöhen, daß er damit gegen mädstige Feinde auftreten konnte. Das alles ist ihm in harter, ent-schlossener Arbeit gelungen. Zunächst blieb äußerlich alles beim alten. Solange die Regierung nod) die Schuldnerin der Obersten war, konnte wenig geändert werden. Diese teilten mit den Kompagnieführern die Sorge für Ersatz, Verpflegung, Bekleidung und Ausrüstung der Truppen. Der Oberst stellte die Offiziere an, belohnte und strafte sie. Das alles blieb vorläufig so, aber der Kurfürst führte eine fdjarfe Aufsicht ein, daß die Offiziere and) ihrerseits alle festgesetzten Verbindlid)keiten erfüllten. Er übertrug die Musterung, d. h. die Untersuchung, ob die in der Musterrolle verzeidjneten Mannschaften und Unteroffiziere aud) wirklich vorhanden seien, unabhängigen, zuverlässigen Kommissaren. Als der Kurfürst seine schlimmste Geldnot überwunden hatte, verschaffte er sich den ersten Einfluß auf die Anstellung der Offiziere. Bescheiden genug: seit 1658 wurde bestimmt, daß der Oberst keine anderen Offiziere annehmen solle als solche, die dem Kurfürsten „anständig" seien. Wie aber die alten Obersten wegstarben, vergab er die Regimenter nad) freiem Ermessen, an wen er wollte. Die Bestrafung der Offiziere entzog er 1658 dem Gutdünken der Obersten, zehn Jahre später nahm er die ganze militärische Rechtspred)ung in die Hand. Außer den Fahnen und Waffen lieferte der Kurfürst seit 1660 den Soldaten aud) die Kleidung. Ergänzt wurde das Heer durd) Werbung im
   bis 1 von 1
1 Seiten  
CSV-Datei Exportieren: von 1 Ergebnissen - Start bei:
Normalisierte Texte aller aktuellen Treffer