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1. Vaterländische Geschichte - S. 165

1912 - Leipzig : Dürr
— 165 — In seinen Kämpfen mit den Reichsfeinden zeigte sich Friedrich Wilhelm als ein echt deutscher Mann, der den schädlichen Einfluß der außerdeutschen Mächte iu den deutschen Ländern erkannte. Am Rhein gebot er den Raubkriegen Ludwigs Xiv. Einhalt. Durch den Sieg bei Fehrbellin vernichtete er den Ruhm der Unüberwindbarkeit Schwedens. Das Steuerroefen. In der Wanderzeit der Germanen kannte man keine Steuern; denn für das Heer und die Verwaltung des Landes hatte man keine Ausgaben nötig. Alle Freien waren zur Verteidigung des Landes verpflichtet (Heerbann); sie führten auch die Verwaltung desselben und übten die Rechtsprechung aus. In der Stammeszeit änderte sich darin wenig. Das Vasallenheer bereitete dem Fürsten keine Ausgaben; die zur Verwaltung des Landes nötigen Beamten erhielten statt des baren Gehaltes Landentschädigungen. Der Hofhalt des Königs wurde von den Einkünften des Königslandes bestritten. Auch das mittelalterliche Kaisertum gelangte noch nicht zu der Erhebung einer öffentlichen Steuer. Erst als Kaiser Maximilian eine Verwaltung des Reiches durch Beamte plante, ein Reichskammergericht einrichtete und statt der Vasallen Söldner (Landsknechte) die Heere des Kaisers bildeten, wurde die erste allgemeine Steuer, der „gemeine Pfennig", erhoben. (Von je 1000 Gulden: 1 Gulden Steuer.) Die ersten regelmäßigen Steuern führte der Große Kurfürst von Brandenburg ein, um damit die ständigen Ausgaben für das stehende Heer und für die Landesbeamten decken zu können. Auf alle Verbrauchsgegenstände legte er eine Abgabe (Akzise). Sie traf den einzelnen nach seinen Bedürfnissen. Die „Akzise" wurde teils bei der Herstellung der Waren, teils beim Einbringen derselben in die Stadt, teils beim Verkauf erhoben. Die andere feststehende Steuer, die Friedrich Wilhelm erhob, war die „Grundsteuer". C. preuhen roird ein Großstaat, friedlich ra. (i.) 1688—1713 erhebt Preußen zum Königreich und legt dadurch den Grund zur späteren Großmachtstellung Preußens. I. Prcuszen wird ein Königreich. 1. Der ftrormertrag zu Wien. Da der Kurfürst dem Kaiser hat vorstellen lassen, daß er aus verschiedenen Gründen die Absicht habe, seinem Hause den königlichen Titel zu erwerben, und den Kaiser gebeten, ihm dazu behilflich zu fein, so habe der Kaiser in Betracht des uralten Glanzes, Macht und Ansehen des Kurhauses Brandenburg und wegen der von dem jetzt regierenden Kurfürsten dem gemeinen Wesen bisher geleisteten großen Dienste beschlossen, eine solche wohlverdiente
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