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1. Deutsche Geschichte für oldenburgische Schulen - S. 109

1905 - Delmenhorst : Horstmann
109 rufung an ein höheres Gericht einlegen. Die Strafen sind Geldstrafe, Haft, Festungshaft, Gefängnis, Zuchthaus und Todesstrafe. Außer den beiden letzten Strafen kann auch auf Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte erkannt werden. Wer so bestraft ist, verliert alle Titel, Würden und Ehrenzeichen, kann nicht wählen und gewählt werden, kein Zeuge oder Vormund sein und wird aus dem Heere ausgestoßen. 8. Kirche und Schule. Außer der politischen Gemeinde gibt es die kirchliche Gemeinde. Dazn gehören alle Leute, die zu einer Kirche gehören. Die kirchlichen Angelegenheiten einer Gemeinde werden im Kirchenausschuß beraten, diejenigen der evangelischen Landeskirche in der Landessynode. Zur Leitung des Schulwesens gibt es ein evangelisches Oberschulkollegium und ein katholisches (in Vechta). Der Bezirk einer Schule heißt Schulacht; er ordnet seine Angelegenheiten im Schulaus--schufte. Die Lehrer werden auf den Seminaren in Oldenburg und Vechta ausgebildet. In den letzten Jahren sind in unserm Lande auch viele Fortbildungsschulen eingerichtet, in denen junge Leute ihre Kenntnisse befestigen und vermehren können. 83. Deutsche Worte zum Werken. Wo dir Gottes Sonne zuerst schien, wo dir die Sterne des Himmels zuerst leuchteten, wo seine Blitze dir zuerst seine Ällmacht offenbarten itttd seine Sturmwinde dir mit heiligem Schrecken durch die Seele brauseten: da ist deine Liebe, da ist dein Vaterland. (Ernst Moritz Arndt). Ans Vaterland, ans teure, schließ dich an! (Schiller). Gedenke, daß du ein Deutscher bist! (Friedrich Wilhelm, der Große Kurfürst). Wir Deutsche fürchten Gott, aber sonst nichts aus der Welt. (Bismarck). Ein Gott, ein Recht, eine Wahrheit! (Herzog Peter).
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