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1. Geschichte des Mittelalters - S. 155

1884 - Leipzig : Teubner
155 am 5. September auf dem Grunde der Trausnitzer Abrede einen neuen Vertrag. Sie kamen berein, das rmische Reich mit allen Wrden, Ehren, Rechten, Leuten und Gtern gemeinsam zu besitzen, sich Brder zu heien, Leid und Freud mit einander zu tragen, sich beibe rmische Könige und Mehrer des Reichs zu nennen. In dem Siegel des einen sollte zugleich der Name des andern enthalten sein. Wichtige Reichsgeschste, wie die Ver-leihung grerer Lehen, sollten nur in bereinstimmung geschehen, die An-ordnungen des einen die Besttigung des andern erhalten. Zge einer nach Italien, so sollte dieser in Italien, der andere in Deutschland das Regiment handhaben. Die vor Abschlu des Vertrags erfolgten Belehnungen sollten auch ferner Bestand haben, vor allem sollte die Mark Brandenburg Ludwig dem jngern verbleiben. Urteilssprche, welche gegen Anhnger des einen oder des andern erlassen worden, sollten null und nichtig sein, gegen diejenigen, welche sich dem Vertrage widersetzten, wollten beide gemeinsam ihre Waffen kehren.1) Der Vertrag, der so ganz dem Herkommen widersprechend ohne Zu-stimmuug der Kurfrsten, deren Rechte er beeintrchtigte, abgeschloffen wurde, war auch an sich nicht ausfhrbar, denn er mute wohl oder bel zu Reibungen zwischen den beiden Knigen führen, wenn er seinem Wortlaute nach vollzogen wurde. Doch scheint geradezu eine Teilung der Macht in Aussicht genommen worden zu sein. Trifft diese Vermutung das Richtige, so erscheint der Mnchner Vertrag nicht so abenteuerlich. Ludwig war damals ganz von dem Gedanken eines italienischen Zuges erfllt. Botschaften der Ghibellinen hatten schon 1324 sein Eingreifen in die ver-wirrten Verhltnisse der Halbinsel gefordert, und er hatte ihnen fr 1325 sein Erscheinen zugesichert.^) Gleiches versprach er dem König Friedrich von Sicilien, mit dem er am 17. Mrz 1325 ein Bndnis gegen Robert von Neapel abschlot) Zwar verbot die politische Lage, schon im Juli 1325, wie er gewollt, nach Italien zu ziehen, aber da darum der Plan nicht aufgegeben war, beweist die Abseudung des Meisters des Johanniter-ordens in Deutschland, Albrecht von Schwarzburg, an Friedrich von Sieilien, die in den Tagen des Mnchner Abkommens erfolgte.4) Dem Herzog Leopold wurde die Stellung eines Generalstatthalters in Italien zu-gedacht.5) Ludwig wollte also in Italien die kaiserliche Gewalt aufrichten; während seiner Abwesenheit sollte Friedrich der Schne als rmischer König in Deutschland walten. Wie es nach der Rckkehr Ludwigs gehalten werden sollte, darber wurde, soweit wir wissen, nichts vereinbart; thatsch-lich wrde der Besitz der Kaiserkrone Ludwig eine hhere Stellung im Reiche gesichert haben. Der Mnchner Vertrag bedurste, um ins Leben treten zu knnen, der Zustimmung der Kurfrsten. Denn es lag auf der Hand, da bei der Bedeutung, welche die kurfrstliche Oligarchie erlangt hatte, nur von ihrer Billigung eine allgemeine Anerkennung der Abmachung zu erwarten stand. Auf mindestens zwei Versammlungen wurde denn auch in den nchsten sechs Monaten von den Kursrsten der den Vertrag beraten;6) doch fand 1) Den Vertrag s. bei Olenschlager, Urk. B. p. 138, Kurz a. a. O. 489. 2) Bhmer, Reg. Lud. add. Ii, no. 2957. 3) a. a. O. Nr. 3230. 4) Vgl. darber Friedensburg 49 flg. 5) So berichtet weitigsteitsvillani Ix, 314 (Mur. Xiii, 582 flg.). Vgl. dazu Friedensburg a. a. O. S. 55flg, welcher im Gegensatz zu Dobner diese Nachricht als glaubwrdig ansieht. 6) Die Briefe des Papstes lassen darber keinen Zweifel, da die Kurfrsten zur Beratung des Vertrags zusammenkamen,
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