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1. Geschichte des Mittelalters - S. 235

1884 - Leipzig : Teubner
235 Mehrheit der Fürsten, denen die Ausbung der Kur als von Rechtswegen gebhrend zuerkannt worden wre, jedoch ohne Simonie.^) Der Zweck seiner ersten Forderung war, fr sein Gegenknigtum eine gesetzliche Grundlage durch einen Reichstagsbeschlu zu schaffen; die zweite Forderung, da Simonie aus-geschlossen sein soll, verrt den ehrlichen und geraden Mann, der es verschmht, sich die Stimmen der Kurfrsten zu erkaufen, sondern seine Wahl einzig seiner persnlichen Tchtigkeit verdanken will. Ob oder inwieweit die letztere Forderung erfllt worden ist, lt sich aus den Quellen nicht erweisen. Lud -wig hatte sich schon am 7. Mrz 1348 von Herzog Erich von Sachsen-Lauenburg und dessen gleichnamigem Sohne gegen 6000 Mark Silbers die schsische Stimme bei einer Knigswahl gesichert und sich dann spter, am 31. Mai, ausdrcklich zur Fhrung derselben bevollmchtigen lassen.2) Dieser Vertrag war auch bei Gnthers Wahl noch in Kraft. Pfalz und Mainz verhandelten durch Ludwig mit Gnther. Schwerlich waren sie ohne Ent-Schdigung zur Wahl bereit; es ist darum wahrscheinlich, da zwar Gnther seine Hnde rein von Bestechungen hielt, da aber Ludwig mit Geld die Kurfrsten seinen Zwecken dienstbar machte. Am 30. Dezember 1348 lud Erzbischof Heinrich von Mainz die Erz-bischfe Balduin von Trier und Walram von Kln auf den 16. Januar 1349 nach Frankfurt zum Vollzug der Knigswahl,3) da das Reich seit Ludwigs Tode erledigt sei. Karls Wahl vom 11. Juli 1346 wurde also als unrechtmig gar nicht anerkannt. Die Teilnahme von Trier und Kln an Gnthers Wahl war nicht zu erwarten, doch kam es der wittelsbachischen Gegenpartei, die sich durchaus auf den Standpunkt der Legitimitt stellte, darauf an, alle Formen zu wahren, um ihre Wahl unanfechtbar zu machen. Heinrich von Virneburg dagegen galt der Partei Karls nicht mehr als Erzbischof von Mainz, seitdem der Papst Gerlach von Nassau an seine Stelle gesetzt hatte. Zwei Tage spter, am 1. Januar 1349, whlte zu Frankfurt Ruprecht, Pfalzgraf bei Rhein, zugleich als Bevollmchtigter feines Bruders Rudolf, urkundlich den Grasen Gnther zum Könige und versprach ihm Hilfe gegen Karl von Bhmen und alle Widersacher. Erz-bischof Heinrich erklrte am gleichen Tage, da er in Gemeinschaft mit den Pfalzgrafen Ruprecht und Rudolf, Ludwig von Brandenburg und Erich von Sachsen Gnther zum König gewhlt habe, und gelobte ihm ebenfalls Beistand gegen seine Feinde.*) m 16. Januar erschien Graf Gnther, feiner Wahl gewrtig, auf dem Galgenfelde vor Frankfurt mit bewaffneter Macht ;5) die Stadt verschlo ihm ihre Thore, wie sie bei zwie- 1) Matth. Nuew. 267: Qui primo rennuens tandem eo pacto annuit: si in Frankenfort per principes et nobiles sentenciatum fuerit, vacare regnum et imperium, maiorque pars principum, qui similiter per sentenciam declarati fuerint ius habere, ipsum absque omni symonia elegerint propter deum, dicens: se expositurum periculis pro deo et imperio corpus suum. 2) Huber, Reg. p. 529, no. 36 38; 530, no. 46. 3) Das Schreiben an Balduin bei Wrdtwein, Subsidia diplom. Vi, 253; das an Walram gerichtete ist nicht erhalten, doch berichtet Latomus (B. F. Iv, 411), da auch er mit berufen wurde. 4) Huber, Reg. 535, no. 68, 69. Es wrde irrig sein, wenn man auf Grund dieser Urkunden den l. Januar 1349 als Wahltag betrachten wollte; es handelte sich blo um urkuud-liche Wahlversprechen von Pfalz und Mainz, wie Ludwig zuvor am 9. Dezember 1348 ein solches gegeben; vgl. Janson 26 flg. 5) Latom. 411. Matth Nuew. 268. Ann. Eistett. 535.
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