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1. Geschichte des Mittelalters - S. 379

1884 - Leipzig : Teubner
I 379 lust zweier Landschaften drohte, die ihnen der König wenige Tage zuvor verschrieben hatte.1) Wie die Städte fhlten auch die Ritter das Bedrfnis der Einung. Der Zweck der Stdtebndnisse war die Abwehr ritterlicher und frstlicher Willkr, die sich in berfllen auf Warenzge, in Erhebung von Zllen, in Erpressung von Lsegeld fr die Gefangenen und in anderen Gewaltthtig-feiten den Stdten fhlbar machte; der Zweck der Ritterbndnisse war, nicht nur den stdtischen Angriffen wirksamer zu begegnen und der Ritterschaft zu erhalten, was als ritterliches Vorrecht angesehen wurde, sondern auch dem Umsichgreifen der frstlichen und landesherrlichen Gewalt Widerstand ent-gegenzusetzen, mit der sich die Selbstndigkeit und Ungebnndenheit des Ritter-tums nicht vertrug. Die deutsche Ritterschaft begann den Kampf um ihr Dasein, nachdem die Entstehung von Fuheeren und die Ausbildung des Geschtzwesens ihr die Berechtigung zur Existenz entzogen hatte. Westfalen, Wetterau und Schwaben waren so recht geeignet, Geburtssttten der Ritter-bndnisse zu werden; denn hier gab es noch keine ausgedehnten Frstentmer, die die Bewegungen unter der Ritterschaft schon im Keime htten unterdrcken knnen. So entstanden 1379 in Hessen und an der oberen Lahn die so-genannten Hrner/) in Westfalen die Falkener, in Schwaben die Gesell-schaften von St. Georg, von St. Wilhelm und die gefrchtetste von allen, die vom bri mm enden Lwen.3) Ein Angriff der Lwengesellschaft auf die Stadt Frankfurt veranlagte am 20. Mrz 1381 die Bildung eines Bundes der rheinischen Städte, dem auer Frankfurt auch Speier, Mainz, Worms, Straburg, Hagenau und Weienburg angehrten.4) Aus Anregung des schwbischen Bundes begannen Verhandlungen der eine Vereinigung der beiden Bnde, die auch schon am 17. Juni 1381 zu Speier zustande kam.5) Es war ein Bndnis zu Schutz und Trutz bis Weihnachten 1384 gegen jedermann, ausgenommen den König und das Reich, die Herzge von Bayern und die Markgrafen von Baden, Herzog Leopold und andere mit den Stdten ver-bndete Herren. Der König und die Fürsten hatten die Vereinigung nicht zu verhindern vermocht. Die Furcht trieb zuerst die vier rheinischen Kur-srsten, auch untereinander einen Bund aufzurichten, durch den sie sich ver-pflichteten, dem Unwesen der Gesellschaften von Stdten und anderen Leuten" dem Könige und dem Reich zu Ehren und der Wrde ihres Kurfrstentums zu Nutz" krftiglich zu steuern (23. Juni 1381).6) Im September 1381 erschienen die stdtischen Abgeordneten und die rheinischen Kurfrsten auf dem Reichstage zu Frankfurt vor dem Könige, jene in der Hoffnung, die Anerkennung ihres Bundes zu erlangen, diese mit dem Wunsche, den König fr sich zu gewinnen, um mit ihm vereint den stdtischen Bestrebungen entgegenzuarbeiten. Die Kurfrsten legten den Entwurf einer Landfriedensordnung vor, die, wenn sie angenommen wurde, den 1) Vgl. die Regesten der hierhergehrigen Urkunden bei Bischer, Gesch. des schwb. Stdtebundes p. 136 flg. no. 126 134; in dem Regest no. 126 ist jedoch statt l. Februar zu lesen: 8. Februar; vgl. R.-T.-A. I, p. 229. 2) Landau, Die Rittergesellschaften in Hessen während des 14. n. 15. Jahrh. Kassel 1840. 3) S. Bischer a. y. O. p. 37, 138. Regest no. 141 vom 13. Oktober 1379. 4) Bischer a. a. O, 38, 140, Reg. vo. 156. Bald darauf trat auch Pfeddersheim bei. 5) Bischer a.a. O. 38, 140, Reg. 160. Vgl auch Lindneri, 140; 404flg. Beil. Xi. 6) Lindner I, 143 flg. Urk. bei Lacomblet, Niederrhein. Urk. B. Iii, 750.
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